Die Verantwortungsgemeinschaft ist ein rechtliches Konzept, das Menschen ohne Ehe- oder Verwandtschaftsverhältnis eine Möglichkeit geben soll, füreinander rechtlich verbindlich Verantwortung zu übernehmen. Gedacht ist sie etwa für Wohngemeinschaften im Alter, enge Freundschaften oder andere Für-einander-Einstehen-Beziehungen, die das bestehende Familienrecht nicht abbildet, auch für queere Menschen, die abseits von Ehe oder klassischer Kleinfamilie leben.
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Einführung einer solchen Rechtsform im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode angekündigt. Das Bundesjustizministerium legte im Februar 2024 ein Eckpunktepapier vor: Vorgesehen war ein Zusammenschluss von zwei bis sechs Personen ohne verwandtschaftliche Bindung, notariell zu beurkunden und modular aufgebaut aus einem Basis- sowie optionalen Zusatzmodulen. Erb-, Steuer- oder Sorgerecht sollten davon ausdrücklich unberührt bleiben.
Der Deutsche Anwaltverein hielt eine neue Rechtsform für überflüssig, da das bestehende Zivilrecht bereits ausreiche; Frauenverbände warnten vor finanziellen Nachteilen im Fall einer Auflösung. Stand September 2026: Ein Gesetzentwurf hat den Bundestag bislang nicht erreicht, die Verantwortungsgemeinschaft blieb ein Vorhaben auf dem Papier.