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Nach mutmaßlicher Vergewaltigung: Linzer Spitäler weisen trans Frau ab, Staatsanwaltschaft ermittelt

Gesundheit

In Linz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen drei Krankenhäuser wegen unterlassener Hilfeleistung, nachdem eine trans Frau nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung dort keine Behandlung erhielt. Queere Organisationen fordern klare Zuständigkeiten für diskriminierungsfreie Versorgung in ganz Österreich.

Nach mutmaßlicher Vergewaltigung: Linzer Spitäler weisen trans Frau ab, Staatsanwaltschaft ermittelt

Bild: KI-generiert · Illustration

In Linz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen drei Krankenhäuser, weil sie einer trans Frau nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung die Behandlung verweigert haben sollen. Der Vorwurf: unterlassene Hilfeleistung.

Nach der Tat hatte die Freundin der Betroffenen, die im Bericht nur als Viola genannt wird, die Polizei gerufen. Weil kein Krankenwagen kam, brachten Beamte sie ins Spital der Barmherzigen Brüder. Dort fragte eine Ärztin laut Viola, was man finde, "wenn wir zwischen ihre Beine schauen" – und lehnte die Behandlung ab, sobald klar war, dass Viola trans ist. Begründung des Hauses: männliche Geschlechtsmerkmale, keine eigene Urologie.

Auch im Krankenhaus der Elisabethinen bekam sie keine Versorgung. Von dort wurde sie an die Gewaltambulanz des Kepler Universitätsklinikums verwiesen. Dort musste sie trotz Schmerzen und einer bekannten Epilepsie zunächst in einem Abstellraum warten. "Ich war schmerzüberströmt, habe kaum noch reden können", schilderte Viola später. Erst als Polizisten intervenierten, wurde sie behandelt.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun zwei Stränge: den Vergewaltigungsverdacht gegen einen 34-jährigen Mann und die Frage, ob die drei Kliniken ihrer Hilfeleistungspflicht nachgekommen sind. Ermittelt wird unter anderem, ob es überhaupt Dokumentation der Vorfälle gibt und wer intern verantwortlich zeichnete.

Queere Organisationen wie die HOSI Wien und die RosaLila PantherInnen sehen den Fall als Beleg für ein strukturelles Problem und fordern klare Zuständigkeiten sowie eine diskriminierungsfreie Versorgung in ganz Österreich – unabhängig davon, in welchem Spital eine Patientin oder ein Patient landet.

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