Nach einem fast vierjährigen Rechtsstreit ist in Bolivien erstmals die Ehe eines gleichgeschlechtlichen Paares standesamtlich eingetragen worden. Eine generelle Öffnung der Ehe ist damit rechtlich nicht verbunden, doch der Fall gilt als wichtiger Präzedenzfall für künftige Paare.
Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration
In Bolivien ist erstmals die Ehe eines gleichgeschlechtlichen Paares standesamtlich eingetragen worden. Fabiana Banzer und Scarlett Rocha, seit über vier Jahren ein Paar, hatten ihren Antrag bereits am 12. Oktober 2022 gestellt. Es folgte ein knapp vierjähriger Verwaltungsstreit, den die Frauen mit Unterstützung der LGBTIQ+-Organisation IGUAL Bolivia führten und der schließlich über zwei verfassungsgerichtliche Anordnungen entschieden wurde. Am 7. August 2026 wurde die Ehe offiziell registriert.
Banzer kommentierte den Ausgang mit den Worten, nach einem rechtlichen Kampf von drei Jahren und zehn Monaten könnten sie endlich als zwei Frauen die standesamtliche Ehe eingehen. Die Entscheidung stützt sich auf einen Präzedenzfall von 2020: Damals erwirkten David Aruquipa und Guido Montaño nach einem Sieg vor dem Verfassungsgericht als erstes gleichgeschlechtliches Paar eine eingetragene Lebensgemeinschaft. Seither wurden in Bolivien bereits mehrere Dutzend gleichgeschlechtliche Verbindungen registriert.
Eine generelle Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist damit rechtlich nicht verbunden. Artikel 63 der bolivianischen Verfassung definiert Ehe weiterhin als Verbindung zwischen Frau und Mann, und die Eintragung beruht auf einer Einzelfallentscheidung der Gerichte, nicht auf einer Gesetzesreform. Dennoch gilt der Fall als wichtiger Präzedenzfall, der künftigen Paaren den Weg vor Gericht erleichtern dürfte. Bolivien steht damit neben Peru, Paraguay und Venezuela zu den südamerikanischen Ländern, in denen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bislang nicht gesetzlich geöffnet ist.
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