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Kirgisistan: Gesetzentwurf würde Rechte queerer Menschen massiv einschränken

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Ein Gesetzentwurf in Kirgisistan würde Geschlechtsangleichungen verbieten und queere Familien einschränken. Menschenrechtsorganisationen und UN-Sonderberichterstatter protestieren, rund 10.000 Menschen unterzeichneten eine Petition dagegen.

Kirgisistan: Gesetzentwurf würde Rechte queerer Menschen massiv einschränken

Bild: KI-generiert · Illustration

In Kirgisistan könnte noch in diesem Jahr ein Gesetz in Kraft treten, das die Rechte von trans und queeren Menschen massiv einschränkt. Der Entwurf mit dem sperrigen Titel „Über Änderungen der Rechtsakte der Kirgisischen Republik“ wurde im Januar zur öffentlichen Diskussion vorgelegt, im März ins Parlament eingebracht und im Juni in erster Lesung gebilligt.

Der Text legt fest, dass Geschlecht ausschließlich anhand „biologischer, anatomischer und genetischer Merkmale“ bestimmt wird – eine Änderung des Geschlechtseintrags in Dokumenten wäre damit ausgeschlossen. Operationen und Hormontherapien zur Geschlechtsangleichung sollen verboten werden, mit einer Ausnahme für intergeschlechtliche Personen. Eltern würden verpflichtet, ihre Kinder strikt entsprechend dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht zu erziehen; psychologische oder medizinische Unterstützung bei Fragen zur Geschlechtsidentität von Minderjährigen wäre untersagt. Auch im Familienrecht zieht der Entwurf Grenzen: Gleichgeschlechtliche Ehen blieben verboten, die rechtliche Anerkennung als Elternteil würde für queere Paare erschwert.

Gegen das Vorhaben regt sich Widerstand. Die Menschenrechtsorganisation All Out sammelte rund 10.000 Unterschriften gegen den Entwurf und warnt vor einem Gesetz, das dem Staat weitreichende Kontrolle über Familien gibt und Diskriminierung Tür und Tor öffnet.

Auch mehrere Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen haben sich kritisch geäußert. Sie sehen den Entwurf im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, insbesondere beim Recht auf Gesundheit, Bildung, Privatsphäre sowie freie Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Kulturelle oder demografische Argumente, so die UN-Position, rechtfertigten keine Einschränkung von Grundrechten. Ob und wann der kirgisische Präsident das Gesetz nach einer möglichen zweiten und dritten Lesung unterzeichnet, ist derzeit offen.

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