Seit dem 22. August tragen polnische Standesämter im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in ihre Register ein. Die Ehe selbst bleibt in Polen weiterhin verwehrt, doch Paare erhalten damit erstmals Rechte in Gesundheitsversorgung und Sozialversicherung.
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Polnische Standesämter tragen seit dem 22. August 2026 gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, offiziell in ihre Register ein. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2025, das Polen zur Anerkennung solcher Ehen aus anderen EU-Staaten verpflichtete. Im März 2026 bestätigte Polens Oberstes Verwaltungsgericht diese Linie, im Mai kündigte die Regierung die konkrete Umsetzung an.
Für betroffene Paare bedeutet die Eintragung vor allem eines: rechtliche Sicherheit in Alltagsfragen. Maja Heban von der Organisation Love Does Not Exclude nennt Gesundheitsversorgung und Sozialversicherung als Bereiche, in denen die Anerkennung nun greift. Die Ehe selbst können gleichgeschlechtliche Paare in Polen weiterhin nicht schließen – anerkannt wird nur, was im Ausland bereits rechtsgültig zustande kam.
Wie umkämpft dieser kleine Schritt ist, zeigen die Wochen davor. Polens Präsident Karol Nawrocki legte am 17. Juli sein Veto gegen ein Gesetz ein, das gleichgeschlechtlichen Paaren über eingetragene Lebenspartnerschaften weitere Rechte verschafft hätte. Nur elf Tage später wies das Verfassungsgericht die Anerkennungspraxis zurück – die Regierung setzte sie trotzdem um.
Offen bleibt vor allem die Situation von Kindern in Regenbogenfamilien. Heban weist darauf hin, dass gleichgeschlechtliche Elternteile weiterhin nicht rechtlich abgesichert sind, was die Sicherheit ihrer Kinder unmittelbar betrifft. Wer das Sorgerecht eines nicht-leiblichen Elternteils braucht, findet in der neuen Registrierungspraxis keine Lösung. Aktivistinnen und Aktivisten werten den Schritt trotzdem als Etappensieg, nicht als Ziel.
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