Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration
In Senegal hat ein Untersuchungsrichter am Bezirksgericht Pikine-Guédiawaye 28 von 99 Männern freigelassen, denen homosexuelle Handlungen vorgeworfen wurden. Die Anklage gegen sie wurde vollständig fallengelassen. Für die übrigen 71 Männer geht das Verfahren wegen „widernatürlicher Handlungen“ und krimineller Verabredung weiter.
Die Staatsanwaltschaft akzeptierte die Entscheidung nicht und legte beim Berufungsgericht in Dakar Widerspruch ein. Damit ist die Freilassung vorerst ausgesetzt – die Männer bleiben bis zur Entscheidung der höheren Instanz in Haft, ihr rechtlicher Status ist ungeklärt.
Der Fall fällt in eine Zeit verschärfter Gesetzgebung: Seit April 2026 drohen in Senegal für einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen fünf bis zehn Jahre Haft sowie Geldstrafen bis umgerechnet rund 15.000 Euro. Ältere Verfahren stützen sich noch auf Artikel 319 des Strafgesetzbuchs, der ein bis fünf Jahre Haft sowie Geldstrafen zwischen 150 und 2.200 Euro vorsieht; zusätzliche Anklagen wegen krimineller Verabredung können die Strafe um weitere zehn bis zwanzig Jahre verschärfen. Wer verurteilt wird, verliert zudem das Wahlrecht, den Zugang zu öffentlichen Ämtern und zum Staatsdienst sowie das Recht auf Waffenbesitz.
Die wirtschaftliche Lage der Betroffenen verschärft die Situation zusätzlich: Das mittlere Monatseinkommen in Senegal liegt bei etwa 132 Euro, Haft und Verfahren bedeuten für viele Angeklagte und ihre Familien existenzielle Not. Menschenrechtsorganisationen beobachten die Verschärfung der senegalesischen Gesetzgebung seit Jahren mit wachsender Sorge, da sie das Vorgehen gegen queere Menschen im Land begünstigt.
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