Ein Bezirksgericht in Seoul hat gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften erstmals unter bestimmten Voraussetzungen als faktische Ehe eingestuft. Verhandelt wurde ein Schadensersatzfall: Eine dritte Person hatte am Scheitern der Beziehung eines gleichgeschlechtlichen Paares eine Mitschuld, entschieden die Richter, und muss dafür zahlen – eine Haftung, die bislang nur bei anerkannten Ehen oder eingetragenen Partnerschaften galt.
Die Richter beriefen sich auf ein Urteil des Obersten Gerichts von 2024, das gleichgeschlechtliche Paare bereits bei Leistungen der Krankenversicherung heterosexuellen Paaren gleichgestellt hatte. Zugleich stellten sie klar, dass die Anerkennung als faktische Ehe keine vollständige Eheöffnung bedeutet und auch keinen Anspruch auf eine eingetragene Partnerschaft begründet. Südkorea kennt bis heute keine rechtliche Form für gleichgeschlechtliche Paare, weder Ehe noch Partnerschaftsgesetz.
Seit Oktober 2024 laufen im Land elf Klagen, mit denen Paare die Öffnung der Ehe gerichtlich durchsetzen wollen. Neun davon sind bereits gescheitert. Konservative christliche Gruppen mobilisieren gegen jede Ausweitung von LGBTIQ+-Rechten und haben in der Vergangenheit wiederholt Kundgebungen und Kampagnen gegen entsprechende Gesetzesvorhaben organisiert.
Beobachter von ILGA Asia werten das Urteil dennoch als Fortschritt, wenn auch einen begrenzten: Es zeigt, dass südkoreanische Gerichte gleichgeschlechtliche Beziehungen zunehmend als rechtlich relevante Lebensgemeinschaften behandeln, selbst wenn der Gesetzgeber weiterhin untätig bleibt. Für die Community im Land bleibt der Weg zur vollen rechtlichen Gleichstellung damit ein Urteil nach dem anderen.
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