Bild: KI-generiert · Illustration
An einer Schule im Berliner Ortsteil Tiergarten ist ein zehnjähriger Junge während der Mittagspause homophob beleidigt und körperlich angegriffen worden. Laut Polizeiangaben beschimpfte ihn am Donnerstag gegen 12 Uhr zunächst eine Mitschülerin mit homosexuellenfeindlichen Worten, bevor sie ihm in die Rippen trat und ihn am Hals würgte. Der Junge erlitt Verletzungen im Halsbereich.
Nachdem eine Bezugsperson ihn abgeholt hatte, erstattete die Familie Anzeige. Die Berliner Polizei nahm den Vorfall auf; da es sich mutmaßlich um eine queerfeindlich motivierte Tat handelt, wurde der für solche Delikte zuständige Staatsschutz beim Landeskriminalamt informiert.
Da beide Kinder unter 14 Jahre alt sind, sind sie strafunmündig – ein Strafverfahren wird es also nicht geben, die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren einstellen. Dennoch hat die Polizei Beweise gesichert und die Beteiligten identifiziert. Automatisch eingeschaltet wird zudem das Jugendamt, das mit den Familien Kontakt aufnimmt und die häusliche Situation prüft; in schwerwiegenden Fällen kann das Familiengericht eingeschaltet werden.
Dass ausgerechnet aus Berlin regelmäßig von solchen Vorfällen berichtet wird, hat auch mit der Praxis der dortigen Polizei zu tun: Anders als in vielen anderen Bundesländern macht sie mutmaßlich queerfeindliche Straftaten aktiv öffentlich – wodurch Fälle sichtbar werden, die anderswo unbemerkt blieben.
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