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BKA warnt: Künstliche Intelligenz treibt sexuellen Missbrauch in die Höhe – queere Jugendliche besonders gefährdet

BKA warnt: Künstliche Intelligenz treibt sexuellen Missbrauch in die Höhe – queere Jugendliche besonders gefährdet
Das neue Bundeslagebild Sexualdelikte zeigt einen deutlichen Anstieg digitaler Missbrauchsformen. Fachstellen warnen, dass LGBTIQ+-Jugendliche durch Cybergrooming und Sextortion besonders verwundbar sind.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, BKA-Präsident Holger Münch und die unabhängige Bundesbeauftragte für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, haben das Bundeslagebild Sexualdelikte 2025 vorgestellt – und die Zahlen sind alarmierend. 20.051 Minderjährige wurden demnach Opfer sexuellen Missbrauchs, ein Anstieg gegenüber 19.344 im Vorjahr. Betroffen sind vor allem Kinder mit 17.126 Fällen, aber auch 1.239 Jugendliche.

Besonders stark wachsen sogenannte Hands-Off-Delikte ohne direkten Körperkontakt: 4.861 Fälle bedeuten ein Plus von 16,5 Prozent. Dazu zählen Cybergrooming, Livestreaming von Missbrauch und Sextortion, bei der Betroffene mit intimen Aufnahmen erpresst werden. Allein die US-Organisation NCMEC übermittelte dem BKA im vergangenen Jahr mehr als 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise.

Neu ist die Rolle Künstlicher Intelligenz: Das BKA warnt, dass sich reale Aufnahmen inzwischen ohne größeres technisches Wissen manipulieren oder komplett neue, künstlich erzeugte Missbrauchsdarstellungen erstellen lassen. Die Zahl jugendpornografischer Straftaten stieg um 19,9 Prozent auf 11.515 Fälle – bei kinderpornografischen Inhalten sank die Zahl dagegen leicht. Auffällig: Rund die Hälfte der Tatverdächtigen sind selbst minderjährig, sogenannte „Selbstfilmende“.

Fachstellen weisen zudem auf ein spezifisches Risiko für queere Jugendliche hin: Täter nutzen gezielt Unsicherheiten und familiäre Spannungen aus und drohen mit einem ungewollten Outing im Netz. Häufigere Diskriminierung und soziale Isolation erhöhen die Verwundbarkeit zusätzlich, auch wenn das nicht automatisch höhere Opferzahlen bedeutet. Kerstin Claus fordert deshalb, Cybergrooming grundsätzlich strafbar zu machen und Sextortion als eigenständigen Straftatbestand zu erfassen. Dobrindt pocht zusätzlich auf eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen, um Täter identifizieren zu können.

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