Vor dem Landgericht Düsseldorf beginnt am 6. Oktober 2026 der Prozess gegen zwei Männer, denen Menschenhandel Minderjähriger und Zwangsprostitution vorgeworfen wird. Sie sollen gezielt junge schwule Jugendliche geködert haben.
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Vor dem Landgericht Düsseldorf beginnt am 6. Oktober 2026 ein Prozess gegen zwei Männer, denen die Staatsanwaltschaft schweren Menschenhandel Minderjähriger, Zwangsprostitution, Besitz kinderpornografischer Aufnahmen sowie Vergewaltigung vorwirft. Verhandelt wird vor der Jugendschutzkammer, sieben Sitzungstage sind angesetzt.
Angeklagt sind ein heute 30-jähriger Mann aus dem Landkreis Roth in Mittelfranken und sein 24 Jahre alter Partner. Der Anklage zufolge suchten die beiden zwischen 2021 und 2022 gezielt nach jungen, schlanken, hellhaarigen schwulen Jugendlichen. Sie sollen die Betroffenen mit dem Versprechen eines luxuriösen Lebens und vorgetäuschter Zuneigung geködert haben. Der ältere Angeklagte soll die Jugendlichen anschließend mit Drogen gefügig gemacht und sie auf Partys in einem Penthouse in Düsseldorf deutlich älteren Männern angeboten haben. Sobald die Betroffenen volljährig waren, seien einige von ihnen auf OnlyFans vermarktet worden – zum Teil filmte der jüngere Angeklagte dabei sexuelle Handlungen seines Partners mit den jungen Männern.
Der Hauptangeklagte konnte sich der Justiz lange entziehen. Erst am 26. August 2025 nahmen ihn Ermittler in Baden-Württemberg fest, auf Grundlage eines im Juni 2025 erlassenen Europäischen Haftbefehls. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im April 2025 Anklage erhoben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für beide Angeklagte die Unschuldsvermutung.
Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Verfahren der vergangenen Jahre ein, in denen deutsche Gerichte gezielte Ausbeutung minderjähriger schwuler Jugendlicher über soziale Netzwerke und Plattformen wie OnlyFans verhandelten. Die Jugendschutzkammer des Landgerichts Düsseldorf ist auf Straftaten gegen Kinder und Jugendliche spezialisiert.
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