Karlsruhe bestätigte 1957 noch den NS-Paragrafen 175 gegen Homosexuelle. Zum 75. Jubiläum zeigt sich ein Gericht, das seither Trans-Rechte, Lebenspartnerschaft, Ehe für alle und ein drittes Geschlecht mit ermöglicht hat.
Bild: KI-generiert · Illustration
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 28. September 75 Jahre alt. Seine Geschichte gegenüber queeren Menschen begann alles andere als schützend.
1957 bestätigten die Richter den aus der NS-Zeit übernommenen Paragrafen 175 und argumentierten, Homosexualität verletze „das Sittengesetz“ und könne verfassungsrechtlich nicht geschützt werden. Das Urteil warnte vor einer „Gefahr der Verführung junger Männer“ und vor organisierter Kriminalität, während weibliche Homosexualität als weniger gefährlich eingestuft wurde. Es ebnete über Jahrzehnte den Weg für Verfolgung, Erpressung und Suizide.
Der Wandel vollzog sich in Schritten. 1978 erkannte das Gericht das Recht an, den Geschlechtseintrag zu ändern – Grundlage für das Transsexuellengesetz von 1980, dessen Zwangsvorgaben wie die Operationspflicht die Richter später wiederholt kippten, zuletzt 2011. 2002 entschied das Gericht mit 5:3 Stimmen zugunsten der eingetragenen Lebenspartnerschaft; es folgten Urteile gegen die Ungleichbehandlung bei Erbschaftssteuer (2010) und Ehegattensplitting (2013), die den Weg zur Ehe für alle 2017 ebneten.
2017 erkannte Karlsruhe zudem an, dass nicht alle Menschen in die binären Kategorien männlich und weiblich passen – mit internationaler Signalwirkung. Der Bundestag reagierte 2019 mit dem dritten Geschlechtseintrag „divers“.
Trotz dieser Entwicklung ist die Aufarbeitung nicht abgeschlossen: Die Unionsfraktion im Bundestag blockiert weiterhin Vorstöße, den besonderen Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ins Grundgesetz aufzunehmen.
Verwandte Artikel
Ungarn schafft zentrale Teile des „Homo-Propaganda“-Gesetzes ab
Das ungarische Parlament hat mit 139 zu 51 Stimmen die Kernpassagen des Gesetzes von 2021 gestrichen. Es ist die erste große Rücknahme queerfeindlicher Regeln seit dem Regierungswechsel im Mai.
Slowakei: Schwule Paare verklagen die Regierung wegen nicht anerkannter Ehen
Drei Männer, die in Österreich geheiratet haben, wollen vor Gericht erzwingen, dass die Slowakei ihre Ehen anerkennt. Sie berufen sich auf ein EuGH-Urteil vom November 2025.
Bärbel Bas tritt zurück: Eine Verbündete der queeren Community geht
Bärbel Bas gibt das Amt der Bundesarbeitsministerin und den SPD-Co-Vorsitz auf. Sie nennt den Tod ihrer Stieftochter als Grund und kritisiert Angriffe, auch aus der Union.