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Berufungsgericht in Budapest senkt Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre

Politik & Recht

Das Berufungsgericht in Budapest hat die Strafe für die nichtbinäre Person Maja T. von acht auf sieben Jahre verringert. Die Staatsanwaltschaft hatte mindestens 13 Jahre gefordert, die Verteidigung Freispruch.

Berufungsgericht in Budapest senkt Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre

Bild: KI-generiert · Illustration

Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für Maja T. aus Jena von acht auf sieben Jahre gesenkt. Die nichtbinäre Person war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextreme angeklagt. Die bisherige Untersuchungshaft wird angerechnet, wie Richter Géza Szalai erklärte. Anders als die erste Instanz sah das Gericht Maja T. nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung.

Die Taten stehen im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest, die zum „Tag der Ehre“ stattfand. Dabei war es zu Gewalt gekommen. Gegen Mitglieder der beteiligten deutschen Antifa-Gruppierung wurden inzwischen auch in Deutschland Urteile gesprochen. Im Februar war Maja T. in erster Instanz zu acht Jahren verurteilt worden.

Im Berufungsverfahren forderte die Staatsanwaltschaft mindestens 13 Jahre; das Höchstmaß liegt bei 24 Jahren. Sie wollte außerdem, dass Maja T. die Strafe im Zuchthaus verbüßt, was in Ungarn weniger Bewegungsfreiheit und eine erschwerte vorzeitige Entlassung bedeutet. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sie bezweifelte, dass Maja T. auf den Überwachungsvideos eindeutig zu erkennen sei, und verwies darauf, dass der medizinische Sachverständige nicht belegt habe, dass Waffen wie Schlagstöcke eingesetzt wurden. Zudem seien Verfahrensrechte verletzt worden, weil nicht das gesamte Material auf Deutsch vorlag.

Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht hielt die Auslieferung in dieser Form für rechtswidrig: Das Kammergericht habe die Haftbedingungen in Ungarn für eine nichtbinäre Person nicht ausreichend geprüft. Maja T. berichtete mehrfach von Misshandlungen in der Haft, die auf die Geschlechtsidentität zurückgingen. In Ungarn regierte bis Mai Ministerpräsident Viktor Orbán, der die Justiz mehrfach zu einer Verurteilung aufgerufen hatte.

Politikerinnen und Politiker von SPD, Grünen und Linken fordern bereits seit dem Sommer, Maja T. nach Deutschland zu überstellen. Sie sprechen von „unmenschlichen“ Haftbedingungen in Ungarn.

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