Der Landkreis Görlitz stuft Teile des CSD als gewerbliche Veranstaltung statt als politische Versammlung ein – mit hohen Sondernutzungsgebühren als Folge. Der Verein zieht vor das Verwaltungsgericht Dresden.
Bild: KI-generiert · Illustration
Der Landkreis Görlitz will Teile des dortigen Christopher Street Day nicht als politische Versammlung anerkennen. Betroffen ist insbesondere das „Picknick der Vielfalt", die Abschlusskundgebung und das Rahmenprogramm im Anschluss an den eigentlichen CSD-Umzug. Nach Einschätzung des Landratsamts handelt es sich dabei um eine gewerbliche Veranstaltung.
Die Einstufung hätte weitreichende finanzielle Folgen: Als kommerzielles Event müssten die Veranstalter nach eigenen Angaben erhebliche Sondernutzungsgebühren sowie Kosten für Reinigung, Absperrungen und Sicherheit selbst tragen. Der CSD-Verein warnt, das könne CSDs in der Region finanziell unmöglich machen. Er kündigte an, vor dem Verwaltungsgericht Dresden zu klagen, und beruft sich auf die von Artikel 8 des Grundgesetzes geschützte Versammlungsfreiheit. „Wir lassen uns unsere Grundrechte nicht vom Staat nehmen", erklärte die Vereinsführung.
Der Fall ähnelt einem Streit, den der CSD Dresden im März dieses Jahres austragen musste: Auch dort hatte die Stadt zunächst versucht, Teile der Veranstaltung als nicht-politisch einzustufen. Nach einer Niederlage vor Gericht meldeten die Dresdner Organisatoren stattdessen tägliche Demonstrationen statt eines einzelnen Festivals an und erhielten vor dem Oberverwaltungsgericht schließlich doch Rechtsschutz für den Juni-Termin.
Der CSD Görlitz ist für den 26. September geplant und soll gemeinsam mit der polnischen Partnerstadt Zgorzelec unter dem Motto „love::united" stattfinden. Ob die Klage rechtzeitig vor diesem Termin entschieden wird, ist offen. Sachsen ist damit binnen eines Jahres zum zweiten Mal Schauplatz eines Rechtsstreits um die Frage, ob ein CSD als Versammlung oder als kommerzielle Veranstaltung gilt.
Verwandte Artikel
Ungarn schafft zentrale Teile des „Homo-Propaganda“-Gesetzes ab
Das ungarische Parlament hat mit 139 zu 51 Stimmen die Kernpassagen des Gesetzes von 2021 gestrichen. Es ist die erste große Rücknahme queerfeindlicher Regeln seit dem Regierungswechsel im Mai.
Slowakei: Schwule Paare verklagen die Regierung wegen nicht anerkannter Ehen
Drei Männer, die in Österreich geheiratet haben, wollen vor Gericht erzwingen, dass die Slowakei ihre Ehen anerkennt. Sie berufen sich auf ein EuGH-Urteil vom November 2025.
Bärbel Bas tritt zurück: Eine Verbündete der queeren Community geht
Bärbel Bas gibt das Amt der Bundesarbeitsministerin und den SPD-Co-Vorsitz auf. Sie nennt den Tod ihrer Stieftochter als Grund und kritisiert Angriffe, auch aus der Union.