Das Freiburger Landgericht hat zugunsten der Dragqueen Dita Whip entschieden, dass die AfD ein Bild von ihr nicht mehr verwenden darf. Die Partei hatte das Bild in einem ihrer Kampagnenmaterialien genutzt, woraufhin Dita Whip rechtliche Schritte einleitete. Das Gericht bestätigte eine Einstweilige Verfügung, die die Nutzung des Bildes untersagt. Dieser Fall ist ein wichtiger Erfolg für die Rechte von Künstlern und der LGBT-Community, da er zeigt, dass auch politische Parteien die Persönlichkeitsrechte respektieren müssen.
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