Das Landgericht Freiburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die AfD im Streit um ein manipuliertes Bild der Dragqueen Dita Whip bestätigt. Ausgangspunkt war eine KI-bearbeitete Version eines Fotos, das ursprünglich für die Ankündigung einer Kinderbuchlesung entstanden war. Ein AfD-Stadtrat veröffentlichte die veränderte Aufnahme auf der Website seines Kreisverbandes, garniert mit Kommentaren wie "Ideologie-Irrsinn" und "Hände weg von unseren Kindern".
Nachdem eine erste Unterlassungsfrist verstrichen war, erwirkte Dita Whip die einstweilige Verfügung; die AfD legte dagegen Widerspruch ein. Das Gericht wies diesen Widerspruch nach einer mündlichen Verhandlung nun ab und bestätigte damit, dass die Partei das Bild nicht weiter verwenden darf. Die Verfahrenskosten von knapp 6.000 Euro trägt die AfD, gegen die Entscheidung ist allerdings noch Berufung möglich.
Für Dita Whip ist der juristische Erfolg nur ein Teil der Aufarbeitung. Sie hat inzwischen rund 30 Anzeigen wegen Hasskommentaren im Zusammenhang mit dem Fall gestellt und plant zusätzlich eine Schadensersatzklage gegen die Partei. Der Fall reiht sich damit in eine wachsende Zahl von Auseinandersetzungen ein, in denen Betroffene rechtlich gegen die Instrumentalisierung ihres Bildes in politischen Kampagnen vorgehen.
Für die queere Community ist die Entscheidung dennoch mehr als ein Einzelfall: Sie zeigt, dass auch politische Parteien Persönlichkeitsrechte nicht ignorieren können, selbst wenn sie ein Bild zur Mobilisierung gegen queere Sichtbarkeit einsetzen wollen.
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