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Europarat verabschiedet erstmals eine Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ+

Politik & Recht

Der Europarat hat zum ersten Mal einen Fünfjahresplan für die Gleichberechtigung von LGBTIQ+-Personen beschlossen. Er gilt von 2027 bis 2032 und setzt auf vier Handlungsfelder, von Desinformation bis zu rechtlichem Schutz.

Europarat verabschiedet erstmals eine Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ+

Bild: KI-generiert · Illustration

Der Europarat hat erstmals eine Strategie für die Gleichberechtigung von LGBTIQ+-Personen verabschiedet. Der Fünfjahresplan gilt von 2027 bis 2032. Er soll bestehende Menschenrechtsverpflichtungen umsetzen, Gleichberechtigung fördern sowie Diskriminierung und Gewalt verhindern. Offiziell vorgestellt werden soll er am 26. Januar 2027.

Die Strategie kommt 45 Jahre nach dem ersten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu LGBTIQ+-Rechten: 1981 entschied der Gerichtshof im Fall Dudgeon gegen Vereinigtes Königreich. Seitdem haben Rechtsprechung, Empfehlungen des Ministerkomitees und die Arbeit der Antirassismuskommission ECRI einen Schutzrahmen geschaffen.

Der Plan nennt vier Handlungsfelder: die Anerkennung gleicher Rechte und Würde, den Kampf gegen Desinformation und die Manipulation von Informationen über queere Menschen, die Verhinderung von Gewalt und Hass sowie wirksame rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen. Maßnahmen sind unter anderem für Privat- und Familienleben, Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Zivilgesellschaft vorgesehen. Auch digitale Technologien und künstliche Intelligenz werden einbezogen. Der Europarat sieht die Gefahr, dass sie Vorurteile reproduzieren, invasive Überwachung ermöglichen und technologiegestützte Gewalt erleichtern.

Generalsekretär Alain Berset sagte, die Strategie markiere „nicht den Beginn unseres Engagements“, sondern „eine neue Phase“. Umgesetzt wird sie vor allem von den Mitgliedstaaten, die der Europarat bei Standards, Überwachung und Zusammenarbeit unterstützen will.

Wie unterschiedlich diese Staaten aufgestellt sind, zeigen die Zahlen: Von den 46 Mitgliedern haben 35 ausdrückliche strafrechtliche Bestimmungen gegen Aufrufe zum Hass wegen der sexuellen Orientierung. In 18 Ländern gilt der Schutz auch für die Geschlechtsidentität, in sechs für den Geschlechtsausdruck und in sechs für Geschlechtsmerkmale. Nur Belgien, Dänemark und Malta decken alle Bereiche ab. Bereits im Februar hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarats einen europäischen Standard gegen Konversionspraktiken gefordert.

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