Die nichtbinäre Person Maja T. sitzt weiterhin in einem ungarischen Gefängnis. Eine Unterstützer:innengruppe hat jetzt schwere Vorwürfe zur Behandlung in Haft erhoben. Die 25-Jährige war nach einer international kritisierten Aktion von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden, obwohl das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung erlassen hatte – sie traf jedoch erst 50 Minuten nach der Übergabe ein. Ein Berliner Gericht erklärte die Auslieferung später für unzulässig, weil systemische Mängel im ungarischen Haftsystem und Diskriminierungsrisiken für nichtbinäre Gefangene nicht ausreichend geprüft worden seien.
Laut der Unterstützer:innengruppe, über die zunächst die Tageszeitung nd berichtete, wurde Maja T. in einer Männerhaftanstalt in Budapest von fünf männlichen Vollzugsbeamten gewaltsam entkleidet, nachdem sie ein Kleid getragen hatte. Die Behörden begründeten das Vorgehen damit, dass Frauenkleidung in Männergefängnissen verboten sei. Der Vorfall könnte den Unterstützer:innen zufolge ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen, das in Einzelhaft münden kann – eine Praxis, die Menschenrechtsorganisationen als Form der Zermürbungshaft kritisieren.
Mehrere Bundestagsabgeordnete hatten sich bereits im Juni in einem offenen Brief an Außenminister Johann Wadephul gewandt und eine Überstellung von Maja T. nach Deutschland gefordert. Reagiert hat das Auswärtige Amt darauf bislang nicht öffentlich sichtbar. Belegte Schritte der Bundesregierung zur Klärung des Falls sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt.
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