Nordrhein-Westfalen hat sein geplantes Antidiskriminierungsgesetz kurz vor der Verabschiedung in mehreren zentralen Punkten entschärft. Der Entwurf, den CDU und Grüne im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, soll am 1. Oktober in Kraft treten. Bei der Beweislastregelung reicht künftig nicht mehr ein bloßer Indizienbeweis: Betroffene müssen stattdessen Tatsachen vorlegen, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machen. Es gehe dabei nicht um Vermutungen oder Behauptungen, sondern um begründete Beschwerden, betonte die zuständige Ministerin.
Neu eingeführt wird eine unabhängige Ombudsstelle für außergerichtliche Einigungen, die Klagen reduzieren soll. Der Katalog der Diskriminierungsmerkmale wurde geschlossen statt offen gestaltet und lässt sich künftig nicht mehr nachträglich erweitern - für mehr Rechtsklarheit, wie die Landesregierung erklärt. Ausgeweitet wurden dagegen die Ausnahmen: Gerichte, Staatsanwaltschaften und bestimmte Polizeieinsätze sind nun ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen.
Vorausgegangen war den Änderungen deutliche Kritik an dem ursprünglichen Entwurf. Die Gewerkschaft der Polizei etwa hatte gegen die zunächst vorgesehene Beweislastumkehr protestiert und vor einer allgemeinen "Misstrauenskultur" gegenüber öffentlichen Diensten gewarnt. Mit den Anpassungen reagiert die Landesregierung erkennbar auf diese Bedenken, ohne das Gesetz als Ganzes infrage zu stellen.
Für Betroffene von Diskriminierung bedeutet die Entschärfung höhere Hürden bei der Beweisführung. Zugleich entsteht mit der Ombudsstelle eine neue, niedrigschwellige Anlaufstelle. Ob das Gesetz in der geplanten Form ausreichenden Schutz bietet, dürfte sich erst nach seinem Inkrafttreten in der praktischen Anwendung zeigen.
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