Das geplante Antidiskriminierungsgesetz für Nordrhein-Westfalen, das im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vereinbart wurde, soll am 1. Oktober in Kraft treten. Kurz vor der Verabschiedung wurde der Entwurf in wesentlichen Punkten entschärft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Beweislastregelung und die Einrichtung neuer Ombudsstellen. Diese Anpassungen wurden vorgenommen, um Bedenken von Kritiker*innen zu adressieren, die das Gesetz als zu weitgehend empfanden. Dennoch bleibt das Gesetz ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Diskriminierung in NRW.
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