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Polen erkennt im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen an

Politik & Recht

Polen erkennt seit August 2026 im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen offiziell an. Die Ehe im eigenen Land bleibt Paaren des gleichen Geschlechts weiterhin verwehrt.

Polen erkennt im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen an

Bild: KI-generiert · Illustration

Polen erkennt seit dem 23. August 2026 im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen offiziell an. Standesämter dürfen ausländische Eheurkunden gleichgeschlechtlicher Paare nun regulär übertragen – mit neuen Formularen, die Ehen zwischen zwei Männern, zwei Frauen oder einem Mann und einer Frau gleichermaßen abbilden. Bislang mussten Behörden dafür das Geschlecht eines Partners oder einer Partnerin auf dem Dokument verfälschen, um die Ehe überhaupt eintragen zu können.

Der Schritt geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück, der zugunsten eines Paares entschieden hatte, dessen in Deutschland geschlossene Ehe Polen bislang nicht anerkannte. Im März 2026 bestätigte das oberste polnische Verwaltungsgericht diese Linie. Vizepremier Krzysztof Gawkowski sprach von einem Ende „der administrativen Fiktion und Unsicherheit, mit der polnische Familien seit Jahren konfrontiert waren“.

Die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bleibt in Polen selbst weiterhin verboten. Erst im Juli 2026 hatte Präsident Karol Nawrocki ein Gesetz zu eingetragenen Partnerschaften per Veto gestoppt, das gleichgeschlechtlichen Paaren unter anderem Rechte bei Eigentum, medizinischen Entscheidungen, Erbschaft und Bestattung eingeräumt hätte. Er begründete sein Veto damit, die Regelung schaffe eine „Hintertür“ zu eingetragenen Partnerschaften. Offen ist bislang, ob die neue Anerkennungspraxis auch für Ehen gilt, die außerhalb der EU geschlossen wurden.

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