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Polens Verfassungsgericht verweigert Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen aus der EU

Polens Verfassungsgericht verweigert Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen aus der EU

Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration

Polens Verfassungsgericht hat am 28. Juli 2026 einstimmig entschieden, dass im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Polen nicht anerkannt werden müssen – trotz eines EuGH-Urteils und einer angekündigten Gesetzesänderung der Regierung, die Präsident Nawrocki zuvor per Veto gestoppt hatte.

Polens Verfassungsgericht hat am 28. Juli 2026 einstimmig und endgültig entschieden, dass im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Polen nicht anerkannt werden müssen. Die Entscheidung setzt vorläufig einen Schlusspunkt unter einen monatelangen Streit zwischen polnischen Gerichten, der Regierung in Warschau und dem Europäischen Gerichtshof.

Ausgangspunkt war die Klage eines gleichgeschlechtlichen Paares, das seit 2019 vor polnischen Gerichten um die Anerkennung seiner in Deutschland geschlossenen Ehe kämpft. Der Europäische Gerichtshof entschied im November 2025 zugunsten des Paares, Polens Oberstes Verwaltungsgericht bestätigte diese Linie im März 2026 und verpflichtete die Behörden zur Anerkennung. Im Mai 2026 kündigte die polnische Regierung entsprechend an, gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen EU-Staaten künftig anzuerkennen.

Präsident Karol Nawrocki legte am 17. Juli 2026 sein Veto gegen die dafür nötigen Gesetzesänderungen ein. Mit dem jetzigen Urteil positioniert sich die höchste polnische Instanz nun endgültig quer zur Linie des EuGH – ein Konflikt, der sich kaum ohne eine europarechtliche Auseinandersetzung lösen lässt, denn EU-Recht hat nach ständiger Rechtsprechung des EuGH Vorrang vor nationalem Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten.

Für in Polen lebende gleichgeschlechtliche Paare mit im Ausland geschlossener Ehe bedeutet das Urteil vorerst: Ihre Ehe bleibt vor polnischen Behörden unsichtbar, mit spürbaren Folgen etwa für Erbrecht, Aufenthaltstitel oder Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Ob die EU-Kommission daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen einleitet, ist offen.

02.08.2026

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