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Schweizer Regierung stützt landesweites Verbot von Konversionstherapie

Politik & Recht

Die Schweizer Landesregierung unterstützt erstmals offiziell ein landesweites Verbot von Konversionstherapien. Bislang galten Verbote nur in einzelnen Kantonen – ein Blick auf den europäischen Kontext.

Schweizer Regierung stützt landesweites Verbot von Konversionstherapie

Bild: KI-generiert · Illustration

Die Schweizer Regierung hat sich am Mittwoch offiziell hinter ein landesweites Verbot von Konversionstherapien gestellt. Die als „Umpolungstherapien" bekannte Praxis reicht von Gesprächsangeboten bis zu aversiven Methoden und religiös begründeten „Heilungsversprechen" – gemeinsam ist ihnen der Versuch, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu unterdrücken oder zu verändern. Fachverbände weltweit stufen sie unabhängig von der Methode als wirkungslos und gesundheitsschädlich ein.

Bislang regelten einzelne Kantone das Verbot selbst: Neuenburg ging 2023 als erster Kanton voran, Wallis und Waadt folgten. Bern und Genf prüfen eigene Regelungen. Mit dem Bekenntnis der Landesregierung rückt nun eine schweizweit einheitliche gesetzliche Grundlage näher, auch wenn ein konkreter Zeitplan für das weitere Gesetzgebungsverfahren noch aussteht.

International bewegt sich das Thema seit Monaten. Die Europäische Kommission forderte 2026 alle EU-Staaten auf, Konversionstherapien zu verbieten. Belgien, Frankreich, Malta, Portugal, Spanien, Zypern und das Nicht-EU-Land Norwegen haben bereits umfassende Verbote erlassen, die Niederlande zogen im Juni nach. Deutschland untersagt die Praxis seit 2020 bei Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen, Griechenland seit 2022 bei Minderjährigen.

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, orientiert sich mit diesem Schritt aber an einem europaweiten Trend: Konversionstherapien gelten zunehmend als Menschenrechtsverletzung, nicht mehr als private oder religiöse Angelegenheit. Für queere Menschen im Land bedeutet das Bekenntnis der Regierung vor allem eines: Die Frage ist nicht mehr, ob ein Verbot kommt, sondern wann und in welcher Form der Bund es national verankert.

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