Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration
Der Vorsitzende der Unionsfraktion lehnt einen ausdrücklichen Diskriminierungsschutz für queere Menschen im Grundgesetz ab. Thorsten Frei, seit Juli 2026 Fraktionschef von CDU/CSU im Bundestag, sagte dazu: „Ich halte das nicht für notwendig“, das würde „unsere Verfassung überfrachten“.
Schon jetzt verbietet Artikel 3 des Grundgesetzes Diskriminierung „jeder Art“ und nennt dabei ausdrücklich Merkmale wie Geschlecht, Herkunft, Sprache, Glauben und, seit 1994, Behinderung. SPD, Grüne und weitere demokratische Parteien wollen „sexuelle Identität“ als weiteres Merkmal ergänzen, Anlass ist der Angriff auf den Berliner Christopher Street Day. Frei hält die Erweiterung für überflüssig. Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt bestätigt, dass Artikel 3 auch ohne den Zusatz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität schützt.
Widerspruch kommt aus der eigenen Partei: Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) widerspricht Frei offen. Ein Sprecher des NRW-Landesverbands rechnete vor, ein paar zusätzliche Worte machten weniger als ein Zehntel Prozent des gesamten Grundgesetztexts aus – von Überfrachtung könne also keine Rede sein.
Zwei Initiativen liegen derzeit auf Eis: Der Bundesrat hat einen entsprechenden Vorstoß eingebracht, die Grünen einen eigenen Gesetzentwurf. Beide stecken im Ausschuss fest. Ein Termin für die weitere Beratung steht bislang nicht fest.
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