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Ein Bundesrichter in den USA hat eine Regel der Trump-Regierung gekippt, die geschlechtsangleichende Behandlungen aus dem Katalog der von der Krankenversicherung vorgeschriebenen Grundleistungen streichen sollte. Der leitende Bundesrichter Nathaniel Gorton, von George H. W. Bush ernannt, entschied, dass das Gesundheitsministerium seine Befugnisse überschritten hat.
Im Kern ging es um die „Marketplace Integrity and Affordability Final Rule“ aus dem Jahr 2025. Sie hätte ab 2026 bei neuen Einzel- und Kleingruppenversicherungen bestimmte geschlechtsangleichende Eingriffe von der Liste der vorab genehmigten und bezuschussten Grundleistungen unter dem Affordable Care Act ausgenommen. 21 Bundesstaaten hatten gegen die Regel geklagt und dem Ministerium vorgeworfen, gegen Vorschriften zum Erlass von Verwaltungsregeln verstoßen und Versicherten widerrechtlich Leistungen entzogen zu haben.
Mit dem Urteil ist die Regel vom Tisch. Versicherer dürfen die Behandlungen weiterhin freiwillig übernehmen, einzelne Bundesstaaten können eine Deckung vorschreiben. Washingtons Generalstaatsanwalt Nick Brown erklärte, die Bundesregierung habe versucht, zugesagte Gesundheitsleistungen widerrechtlich zu verweigern. Massachusetts' Generalstaatsanwältin Andrea Joy Campbell nannte das Urteil einen Sieg gegen den Versuch, geschlechtsangleichende Versorgung teurer und schwerer zugänglich zu machen – sie sei entscheidend für das körperliche und seelische Wohlergehen trans Personen.
Die Entscheidung reiht sich in eine längere Serie von Auseinandersetzungen um die Gesundheitsversorgung trans Personen unter der aktuellen US-Regierung ein. Kurz zuvor hatte ein Berufungsgericht des neunten Bezirks in einem anderen Verfahren die Herausgabe vertraulicher Gesundheitsdaten trans Jugendlicher an das Justizministerium gebilligt, nachdem frühere Gerichte entsprechende Anordnungen noch gestoppt hatten. Beobachter werten das Urteil zur ACA-Regel deshalb als seltenen, aber klaren juristischen Erfolg für die Gegenseite.
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