Prides Locations Reisen Partys Filme News
Gay-Infos.de

Zwei Jahre Selbstbestimmungsgesetz: Queerbeauftragte zieht positive Bilanz

Zwei Jahre Selbstbestimmungsgesetz: Queerbeauftragte zieht positive Bilanz

Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben rund 28.000 Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag und Vornamen amtlich geändert. Bundesbeauftragte Sophie Koch (SPD) zieht eine positive Bilanz und verweist auf den Wegfall von Gutachten- und Gerichtspflicht als Hauptgrund.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zieht die Bundesbeauftragte für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sophie Koch (SPD), eine positive Zwischenbilanz. Für viele Betroffene habe das Gesetz "endlich die lang erhoffte Erleichterung" gebracht, so Koch.

Bundesweit haben seit Einführung des Gesetzes rund 28.000 Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen amtlich ändern lassen. Besonders stark war die Nachfrage kurz nach dem Start: Allein im November und Dezember 2024 gingen 10.589 Erklärungen bei den Standesämtern ein. Zum Vergleich: Unter der zuvor geltenden Regelung, die ein psychologisches Gutachten und ein Gerichtsverfahren voraussetzte, kamen von Januar bis Oktober 2024 lediglich 596 Änderungen zusammen.

Das neue Verfahren funktioniert ohne psychologisches Gutachten und ohne Gerichtstermin – eine einfache Erklärung beim Standesamt genügt. Genau dieser Wegfall bürokratischer Hürden gilt als Hauptgrund für den sprunghaften Anstieg der Zahlen. Die meisten Änderungen im Jahr 2025 wurden in bevölkerungsreichen Bundesländern mit etablierten queeren Communitys registriert: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Berlin und Baden-Württemberg führen die Statistik an.

Konkrete Kritik am Gesetz selbst äußerte Koch in ihrer Bilanz nicht. Sie verwies aber darauf, dass ein diskriminierungsfreier Alltag über die reine Änderung im Personenstandsregister hinausgehe – die rechtliche Erleichterung sei ein wichtiger, aber eben nicht der einzige Baustein für tatsächliche Akzeptanz. Als Bundesbeauftragte begleitet Koch, die das Amt seit Mai 2025 innehat, die Umsetzung des Gesetzes seither auf Bundesebene.

02.08.2026

Verwandte Artikel