Das DFB-Sportgericht verhängt gegen Jens Härtel ein zwölfwöchiges Funktionsverbot, vier Wochen davon zur Bewährung. Dazu kommt ein Deeskalationstraining.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den früheren Zweitliga-Trainer Jens Härtel zu einem zwölfwöchigen Funktionsverbot verurteilt. Grundlage sind drei Fälle diskriminierenden unsportlichen Verhaltens. Das meldet queer.de unter Berufung auf dpa.
Acht Wochen der Sperre gelten sofort, die übrigen vier sind für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der 57-Jährige an einem Konflikt- und Deeskalationstraining der zentralen Anlaufstelle für Gewalt-, Diskriminierungs- und Extremismusfälle oder einer vergleichbaren Einrichtung teilnehmen.
Härtel hatte zuletzt die U19 des Bundesligisten 1. FC Union Berlin trainiert. Er legte das Amt nieder, nachdem der DFB-Kontrollausschuss wegen der Vorwürfe ein mehrwöchiges Tätigkeitsverbot beantragt hatte. Dem lagen diskriminierende Äußerungen im Trainingsbetrieb zugrunde. Welche Äußerungen das im Einzelnen waren, nennt die Meldung nicht.
Die Vorwürfe waren zunächst in einem anonymen Schreiben an Union erhoben worden. Nach Angaben der Meldung ging bei den internen und externen Anlaufstellen des Vereins keine Meldung einer persönlich betroffenen Person ein. Härtel räumte Fehler ein und entschuldigte sich in einer Mitteilung des Clubs. Er kündigte an, den Trainerberuf vorerst nicht auszuüben und die Zeit zur persönlichen Aufarbeitung zu nutzen.
Härtel trainierte zuvor den 1. FC Magdeburg, Hansa Rostock und Eintracht Braunschweig in der 2. Bundesliga sowie zuletzt den FC Erzgebirge Aue in der 3. Liga.
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