Eine US-Bundesrichterin hat die Title-IX-Klage von Riley Gaines und weiteren Sportlerinnen gegen die NCAA abgewiesen. Die Hochschulsport-Organisation erhalte kein Bundesgeld, sagte sie. Gaines kündigt Berufung an.
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Eine US-Bundesrichterin hat die Klage der früheren Schwimmerin Riley Gaines gegen den Hochschulsportverband NCAA abgewiesen. Gaines und eine Gruppe aktueller und früherer College-Athletinnen hatten im März 2024 geklagt. Sie sahen in der trans-inklusiven Regelung des Verbands einen Verstoß gegen Title IX, das US-Bundesgesetz gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bildungswesen.
Richterin Tiffany R. Johnson entschied am 28. September, dass Title IX hier nicht greift. Das Gesetz gilt nur für Einrichtungen, die Bundesmittel erhalten. „Es gibt keinen Beleg dafür, dass die NCAA je Bundesgelder erhalten hat oder hätte erhalten können“, schrieb sie in der Begründung. Damit könnten die Title-IX-Ansprüche nicht weiterverfolgt werden. Über die übrigen Ansprüche der Klage entschied sie im Sinne der NCAA per Summary Judgment, der Fall ist damit in dieser Instanz abgeschlossen.
Die Klägerseite hatte argumentiert, die NCAA werde über das CARE Consortium, ein Forschungsprojekt zu Gehirnerschütterungen, mit Bundesmitteln gefördert. Johnson sah darin keine direkte Förderung des Verbands. Das Geld des Verteidigungsministeriums sei an eine Universität und andere Forschungsbeteiligte geflossen, nicht an die NCAA. Eine bloße Verbindung zu geförderten Projekten mache einen Verband nicht zum Empfänger.
Gaines kündigte auf X Berufung an: „Natürlich werden wir in Berufung gehen.“ Das Ziel sei von Anfang an gewesen, den Fall vor den Supreme Court zu bringen. Die Frist für die Berufung beim 11. US-Berufungsgericht beträgt 30 Tage.
Anlass der Klage war die Hochschulmeisterschaft 2022 in Atlanta. Gaines belegte dort im 200-Yard-Freistil gemeinsam mit der trans Schwimmerin Lia Thomas den fünften Platz. Thomas gewann über 500 Yards als erste offen trans Athletin einen Titel der NCAA Division I. Gaines tritt seither als Aktivistin gegen die Teilnahme von trans Frauen am Frauensport auf. Das Urteil sagt nichts darüber, ob solche Regeln sinnvoll sind. Es klärt nur, dass dieses Gesetz auf diesen Verband nicht anwendbar ist.
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