Der High Court in Neuseeland hat die Regelung von 2025 aufgehoben, die neue Verschreibungen von Pubertätsblockern für Minderjährige untersagte. Das Gesundheitsministerium hatte Betroffene nicht angehört und junge Menschen mit Geschlechtsinkongruenz diskriminiert.
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Der High Court in Neuseeland hat am Mittwoch die Verordnung aufgehoben, mit der die Regierung 2025 neue Verschreibungen von Pubertätsblockern für Minderjährige untersagt hatte. Geklagt hatte die Professional Association for Transgender Health Aotearoa, ein Fachverband für trans Gesundheit.
Richter Dale La Hood gab der Klage in zwei Punkten statt. Erstens habe das Ministerium seine Pflicht zur Anhörung nach Paragraf 105 des Medicines Act von 1981 verletzt. Zweitens habe der zuständige Minister junge Menschen mit Geschlechtsinkongruenz oder Geschlechtsdysphorie rechtswidrig benachteiligt, und zwar auf Grundlage einer Behinderung. Das verstößt nach dem Urteil gegen Paragraf 19 des Bill of Rights Act von 1990.
Andere Vorwürfe wies das Gericht zurück: Der Minister habe seine Entscheidungsbefugnis nicht an das Kabinett abgegeben und auch nicht mit unzulässiger Absicht gehandelt. Über Faktenfehler und Irrationalität der Entscheidung sowie über mögliche Diskriminierung wegen des Geschlechts und weitere Grundrechte urteilte das Gericht nicht gesondert.
Der Fachverband begrüßte die Entscheidung. Vizepräsidentin Elizabeth McElrea, selbst Ärztin, sagte, Behandelnde sähen den Nutzen der Medikamente und ihre große Bedeutung für junge trans Menschen. Entscheidungen über diese Versorgung gehörten in die Sprechstunde, zwischen Patientinnen, Patienten und ihren Ärzten. Das Urteil bedeute, dass Fachleute GnRH-Agonisten weiter nach bester Praxis verschreiben könnten, ohne Repressalien zu fürchten.
Pubertätsblocker verzögern die körperliche Entwicklung in der Pubertät. Die Regelung von 2025 hatte neue Verschreibungen für Minderjährige gestoppt; mit dem Urteil entfällt dieses Verbot.
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