Die Trump-Regierung will per Eilantrag erreichen, dass Bundesgefängnisse trans Gefangenen die geschlechtsangleichende Behandlung entziehen dürfen. Ein Bundesrichter hatte das untersagt.
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Die US-Regierung hat den Supreme Court gebeten, eine Anordnung auszusetzen, die trans Gefangene in Bundesgefängnissen vor dem Entzug ihrer Behandlung schützt. Der Eilantrag wurde am 29. September eingereicht. Der Fall heißt Trump v. Kingdom.
Hintergrund ist eine Richtlinie der Bundesgefängnisbehörde. Sie schließt neue Hormonbehandlungen bei Geschlechtsdysphorie aus, lässt bestehende Verschreibungen schrittweise auslaufen und streicht Kleidung und andere Anpassungen, die zur Geschlechtsidentität gehören. Bezirksrichter Royce Lamberth hatte im Juni 2025 zunächst Hormontherapie und soziale Anpassungen geschützt. Nachdem die Behörde im Februar 2026 eine neue Richtlinie erlassen hatte, blockierte er auch sie im Juni 2026 und erneuerte seine Anordnung am 26. August. Ein Berufungsgericht lehnte es am 18. September mit geteilter Mehrheit ab, sie auszusetzen.
Solicitor General D. John Sauer argumentiert, Gefängnisverwaltungen bräuchten großen Spielraum bei der Behandlung von Geschlechtsdysphorie. Die Behörde habe ihre Regeln auf Grundlage medizinischer Erkenntnisse und Sicherheitsbedenken eigenständig überprüft.
Die Klage war im März 2025 von drei trans Insassen eingereicht worden. Sie ist inzwischen eine Sammelklage für aktuelle und künftige Gefangene des Bundes mit der Diagnose Geschlechtsdysphorie.
Chief Justice John Roberts setzte den Anwältinnen und Anwälten der Gefangenen eine Frist bis zum 8. Oktober, 16 Uhr. Erst danach ist absehbar, ob das Gericht die Anordnung stehen lässt.
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