Eizellspende heißt: Die Eizelle einer Spenderin wird außerhalb des Körpers befruchtet und einer anderen Frau eingesetzt, die das Kind austrägt. Genetische Mutter und austragende Frau sind dabei nicht dieselbe Person. Es ist ein Verfahren der Reproduktionsmedizin, gedacht für Frauen, in deren Eierstöcken wegen Alters oder Krankheit keine Follikel reifen. Sie kommt auch bei Leihmutterschaft vor.
Die Spenderin erhält Medikamente, damit mehrere Eizellen gleichzeitig reifen. Diese werden meist unter Narkose entnommen, im Labor befruchtet und übertragen oder für später eingefroren.
Die Rechtslage unterscheidet sich stark. In Deutschland ist die Eizellspende nach dem Embryonenschutzgesetz verboten: Wer eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden (§ 1 ESchG). Auch die Schweiz und die Türkei untersagen sie. Erlaubt ist sie unter anderem in Frankreich, Spanien, den Niederlanden, Belgien, Tschechien, Polen und Österreich.
Die Regeln können sich ändern. Wer eine Behandlung erwägt, sollte die aktuelle Rechtslage vorab prüfen lassen, zum Beispiel bei einer Beratungsstelle.