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Leihmutterschaft

Buchstabe L 42 Begriffe

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind für eine andere Person oder ein anderes Paar aus und übergibt es nach der Geburt an die Wunscheltern. Meist entsteht die Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung. Man unterscheidet zwei Formen: Bei der traditionellen Leihmutterschaft stammt die Eizelle von der austragenden Frau selbst, bei der gestationellen Leihmutterschaft wird eine fremde Eizelle verwendet, sodass die Leihmutter genetisch nicht mit dem Kind verwandt ist.

Für gleichgeschlechtliche Paare und Alleinstehende eröffnet Leihmutterschaft oft den einzigen Weg zu einem leiblichen Kind. Schwule Paare benötigen dafür zusätzlich eine Eizellspende, lesbische Paare üblicherweise eine Samenspende. In Deutschland ist jede Form der Leihmutterschaft verboten, sowohl kommerziell als auch unentgeltlich; das Embryonenschutzgesetz untersagt sowohl die Eizellspende als auch die Vermittlung von Leihmüttern. Wird ein Kind im Ausland von einer Leihmutter ausgetragen, gilt hierzulande rechtlich weiterhin sie als Mutter, nicht die genetischen Eltern.

Legal ist Leihmutterschaft unter anderem in Teilen der USA, in Kanada außerhalb von Québec, in Griechenland, Dänemark, Belgien sowie seit 2022 auch für queere Paare in Israel; die meisten dieser Länder erlauben allerdings nur die unbezahlte, altruistische Variante. Die unterschiedliche Rechtslage führt dazu, dass deutsche Paare für eine Leihmutterschaft regelmäßig ins Ausland ausweichen und danach mit der komplizierten Anerkennung der Elternschaft zu Hause konfrontiert sind.

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