Sicherheitskräfte der Europa Passage ließen während des CSD Hamburg mehrere Menschen mit Regenbogenflaggen nicht ins Einkaufszentrum. Erst als die Polizei eingriff, änderte sich das Verhalten am Eingang.
Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration
Am Rand des Hamburger Christopher Street Day haben Sicherheitskräfte der Europa Passage mehreren Menschen mit Regenbogenflaggen den Zutritt zum Einkaufszentrum verweigert. An zwei Eingängen schickte das Personal Besucherinnen und Besucher weg oder verlangte, die Fahnen einzurollen.
Die Betroffenen wandten sich an die Polizei, die vor Ort eingriff. Nach Angaben eines Polizeisprechers änderte das Sicherheitspersonal sein Verhalten, sobald Beamte eintrafen. Die Begründung der Wachleute: das Hausrecht des Centers. Wie viele Menschen genau abgewiesen wurden, blieb offen. Auch ob die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleitet, ist noch nicht geklärt.
Von der Geschäftsführung der Europa Passage gab es zunächst keine Stellungnahme – am Wochenende sei niemand erreichbar gewesen, hieß es. Zuerst berichtet hatte die \"Hamburger Morgenpost\" über den Vorfall.
Rechtlich ist die Sache weniger eindeutig, als das Hausrecht-Argument klingt: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung beim Zugang zu Geschäften und Einkaufszentren, die sich an die Öffentlichkeit richten – sexuelle Identität eingeschlossen. Ein pauschales Verbot von Regenbogenflaggen dürfte sich damit kaum halten lassen.
Der Vorfall ereignete sich, während in Hamburg zeitgleich einer der größten CSD-Umzüge Deutschlands stattfand, nur eine Woche nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin. Genau in dieser angespannten Lage wiegt ein Einkaufszentrum, das Regenbogenflaggen am Eingang abweist, für viele Betroffene schwerer als ein gewöhnlicher Streit ums Hausrecht.
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