Bremen hat die Zuständigkeit für Bußgeldverfahren gegen sogenannte Konversionsbehandlungen neu geregelt. Verantwortlich ist künftig die Gesundheitsbehörde unter Leitung von Senatorin Claudia Bernhard (Die Linke) und nicht mehr wie bisher eine andere Stelle.
Wer Konversionsbehandlungen anbietet, bewirbt oder vermittelt, verstößt gegen das bundesweite Verbot von 2020 und riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Bernhard rief Betroffene ausdrücklich dazu auf, sich bei der Behörde zu melden, „damit gegen entsprechende Praktiken vorgegangen werden kann“.
Als Konversionsbehandlung gilt jeder Versuch, die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität eines Menschen durch pseudo-therapeutische Verfahren zu verändern oder zu unterdrücken. Das Gesetz von 2020 verbietet nicht nur die Durchführung an Minderjährigen, sondern auch Werbung und Vermittlung solcher Angebote – unabhängig vom Alter der Zielgruppe.
Dass das bundesweite Verbot allein nicht ausreicht, zeigt eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2023: Danach wurde einem Drittel homosexueller Befragter auch nach Inkrafttreten des Gesetzes noch eine solche Behandlung angeboten. Bundesweit geht man von mindestens 2.000 Betroffenen pro Jahr aus, die solchen Angeboten ausgesetzt sind. Die Vereinten Nationen stufen Konversionsbehandlungen als eine Form der Folter ein.
Das bundesweite Verbot gilt seit 2020 uneingeschränkt für Minderjährige und für Erwachsene, wenn deren Einwilligung unter Druck zustande gekommen ist. Mit der neuen Zuständigkeit will Bremen die Verfolgung von Verstößen bündeln und wirksamer machen.
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