Ein Richter im libanesischen Bint Jbeil hat öffentlich sein Urteil verteidigt, bei einer Transfrau Geschlechtseintrag und Vorname im Zivilregister zu ändern. Der seltene Fall löst Debatten in religiösen und juristischen Kreisen aus.
Bild: KI-generiert · Illustration
Im libanesischen Bint Jbeil hat ein Richter seine Entscheidung verteidigt, bei einer Transfrau Geschlechtseintrag und Vorname im Zivilregister zu ändern. Wassim Zahreddine hatte das Urteil bereits im April gefällt, es wurde jedoch erst in den vergangenen Wochen öffentlich bekannt und löste seither Debatten in religiösen und juristischen Kreisen aus.
Die betroffene Frau, in Medienberichten nur als Rami D. bezeichnet, hatte 2020 einen Antrag gestellt. Sie gab an, seit ihrer Kindheit eine Diskrepanz zwischen dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht und ihrer als weiblich empfundenen Identität zu erleben. Der Richter stützte sein Urteil auf medizinische und psychologische Gutachten sowie auf Artikel 21 eines Dekrets aus dem Jahr 1932, das die Führung der Zivilstandsregister regelt. Seiner Begründung zufolge entsprach der bisherige männliche Eintrag nicht mehr ihrer Lebensrealität und setzte sie Diskriminierung und Bloßstellung aus.
Öffentlich äußerte sich Zahreddine nun, um Kritik entgegenzutreten, sein Urteil öffne die Tür für beliebige Änderungen des Geschlechtseintrags. Die Entscheidung beruhe auf den besonderen Umständen dieses einen Falls, sei durch fachärztliche Gutachten gestützt und an strenge Voraussetzungen gebunden. Homosexualität und geschlechtliche Vielfalt sind im Libanon gesellschaftlich und juristisch stark tabuisiert; Gerichtsentscheidungen wie diese bleiben Einzelfälle und begründen keinen allgemeinen Rechtsanspruch. Beobachter werten das Urteil dennoch als seltenes Signal in einem Land, in dem trans Personen kaum rechtlichen Schutz genießen.
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