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Polens Verfassungsgericht blockiert Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen

Polens Verfassungsgericht blockiert Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen

Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration

Warschau kippt eine Verordnung, die im EU-Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen sollte – und riskiert damit einen offenen Konflikt mit EU-Recht.

Polens Verfassungsgericht hat eine Verordnung von Innenminister Marcin Kierwiński gekippt, die im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen künftig auch in Polen anerkennen sollte. Die Richter erklärten die Vorschrift für verfassungswidrig: Die polnische Verfassung definiere Ehe als Verbindung von Mann und Frau, hieß es zur Begründung. Andere Lesarten seien damit ausgeschlossen.

Der Streit reicht zurück ins vergangene Jahr. Im November 2025 entschied der Europäische Gerichtshof, dass EU-Staaten im EU-Ausland rechtmäßig geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, auch wenn sie im eigenen Recht keine Ehe für alle kennen. Polens Oberstes Verwaltungsgericht folgte diesem Urteil im März 2026 und ordnete die Anerkennung solcher Ehen an. Kierwiński erließ daraufhin eine entsprechende Verordnung, die Ende August in Kraft treten sollte. Bevor es so weit kam, riefen Abgeordnete der oppositionellen PiS das Verfassungsgericht an. Dessen Richterbank ist mehrheitlich mit Juristinnen und Juristen besetzt, die während der PiS-Regierungszeit ernannt wurden und der Partei nahestehen.

Mit dem Urteil begibt sich Polen auf Kollisionskurs mit EU-Recht, das eigentlich Vorrang vor nationalem Recht hat. Der Europäischen Kommission stehen mehrere Druckmittel offen, von einem Vertragsverletzungsverfahren bis zur Blockade von EU-Zahlungen. Für Polen, das jährlich zwischen acht und zwölf Milliarden Euro netto aus dem EU-Haushalt erhält, wäre Letzteres ein empfindlicher Schlag. Für Paare, die im EU-Ausland geheiratet haben, bleibt die Lage vorerst ungeklärt: Ohne Anerkennung fehlt ihrer Ehe in Polen die rechtliche Wirkung, etwa bei Erbschaften, Aufenthaltsfragen oder medizinischen Vollmachten. Wie es weitergeht, dürfte sich an der Reaktion der EU-Kommission entscheiden.

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