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Die Slowakei registriert im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen weiterhin nicht – trotz einer gegenteiligen Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs. Das slowakische Innenministerium lehnte Anfang der Woche den Antrag von Ivan Novotný und Metod Špaček ab, die 2020 in Österreich geheiratet hatten und ihre Ehe seit Dezember 2025 in ein slowakisches Register eintragen lassen wollten.
Die Regierung von Ministerpräsident Robert Fico beruft sich auf slowakisches Recht, das Ehe als Verbindung von Mann und Frau definiert, sowie auf eine im September 2025 beschlossene Verfassungsänderung, die nur zwei Geschlechter anerkennt und unter anderem Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare ausschließt. Fico erklärte, die slowakische Gesetzgebung erlaube solche Eintragungen schlicht nicht.
Der Rechtswissenschaftler János Fiala-Butora widerspricht dieser Lesart: EU-Recht habe Vorrang, die Slowakei müsse ihren Verpflichtungen als Mitgliedstaat nachkommen. Grundlage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Mitgliedstaaten in einem anderen EU-Land rechtmäßig geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, sofern mindestens ein Ehepartner EU-Bürger ist. Die EU-Kommission hat die Slowakei bereits vor einer Missachtung des Urteils gewarnt; dem Land drohen im Streitfall finanzielle Sanktionen. Betroffene Paare können die Ablehnung vor slowakischen oder europäischen Gerichten anfechten – für Novotný und Špaček dürfte das der nächste Schritt sein.
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