Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration
Polens Verfassungstribunal hat am 28. Juli 2026 einstimmig entschieden, dass der Staat gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen EU-Ländern nicht anerkennen muss. Das Urteil betrifft ein Paar, das seit 2019 klagt – die beiden hatten in Deutschland geheiratet und wollten diese Ehe auch in Polen gültig sehen.
Der Fall hatte schon zwei andere Instanzen durchlaufen, und beide urteilten anders. Im November 2025 verpflichtete der Europäische Gerichtshof Polen dazu, die deutsche Ehe anzuerkennen. Polens Oberstes Verwaltungsgericht bestätigte das im März 2026. Das Verfassungstribunal hebelt diese Linie nun aus – mit einem Urteil, gegen das es keine Berufung gibt.
Dazwischen lag ein politischer Vorstoß, der scheiterte. Die Regierung kündigte im Mai 2026 an, EU-Ehen künftig anzuerkennen. Präsident Karol Nawrocki legte am 17. Juli sein Veto gegen den entsprechenden Gesetzentwurf ein – zwei Wochen bevor das Tribunal nachzog.
Polen kennt bis heute weder die Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Wer im Ausland heiratet, bewegt sich seither in einer Grauzone: gültig verheiratet in Berlin oder Paris, rechtlich fremd im eigenen Land. Erbrecht, Steuerfragen und Aufenthaltstitel für binationale Paare hängen an genau dieser Anerkennung.
Damit prallen zwei Rechtsordnungen aufeinander: EU-Recht verlangt die Anerkennung, Polens höchstes Verfassungsorgan verweigert sie. Beobachter erwarten, dass der Streit erneut vor dem Europäischen Gerichtshof landet – diesmal als offener Konflikt zwischen einem Mitgliedstaat und europäischem Recht, nicht nur als Einzelfall eines Paares.
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