Neue klinische Leitlinien in Russland erfassen „Störungen der sexuellen Präferenz“ und lassen laut einem Psychiatrieprofessor Raum, queeres Leben als Krankheit zu behandeln – mit Konversionstherapie-Methoden, die die UN als Folter einstuft.
Bild: KI-generiert · Illustration
Russlands Gesundheitsministerium hat neue klinische Leitlinien zur Behandlung sogenannter „Störungen der sexuellen Präferenz“ veröffentlicht. Ausgearbeitet von der Russischen Gesellschaft für Psychiatrie, legt das Dokument Diagnosekriterien und Behandlungsmethoden fest und soll landesweit als Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte dienen.
Erfasst werden Diagnosen wie Fetischismus, „fetischistischer Transvestitismus“, Exhibitionismus, Voyeurismus, Pädophilie, Sadomasochismus sowie diverse BDSM-Praktiken. Zur Beurteilung sollen Ärzte Patienten nach fünf Kriterien bewerten: Erregung, Aktivität, Einverständnis, Leidensdruck und mögliche Gesundheitsschäden, bei unklaren Fällen ergänzt um psychologische Tests. Homosexualität wird nicht ausdrücklich genannt – doch je nach Auslegung und Einzelfall ließe sich queeres Leben darunter fassen.
Als Therapieziel beschreibt das Ministerium eine Verringerung des als abnormal bewerteten sexuellen Verlangens, hin zu einem normativen Modell sexuellen Verhaltens. Vorgesehen sind kognitive Verhaltenstherapie und Antidepressiva, für Verhaltenstherapeuten zusätzlich Aversionstherapie und sogenannte orgasmische Rekonditionierung – Methoden, die als Konversionstherapie gelten und die die Vereinten Nationen wiederholt als Folter eingestuft haben. In bestimmten Fällen erlauben die Leitlinien künftig auch Hormonblocker und chemische Kastration.
Seit 2025 sind solche Leitlinien in Russland für alle Ärztinnen und Ärzte verbindlich, auch in privater Praxis; zuvor konnten sie sich an internationalen Standards wie denen der Weltgesundheitsorganisation orientieren. Roman Suleimanov, außerordentlicher Professor für Psychiatrie an der Moskauer RUDN-Universität, nannte die Leitlinien gegenüber der Zeitung „Kommersant“ eine „längst überfällige Brücke“ zwischen Medizin und Recht – warnte zugleich aber, Strafverfolgungsbehörden hätten direkten Zugriff auf medizinische Datenbanken und könnten daraus Listen von Personen in Behandlung erstellen. Wer sich freiwillig behandeln lasse, werde dadurch selbst zum Ziel behördlichen Interesses.
Verwandte Artikel
IStGH veröffentlicht Haftbefehle gegen vier Taliban-Funktionäre wegen Verfolgung von Frauen und queeren Menschen
Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen vier Taliban-Führungskräfte entsiegelt. Der Vorwurf: geschlechtsbezogene Verfolgung, auch von LGBTQ-Personen. Laut Gericht reicht der Begriff „Geschlecht“ über das Biologische hinaus.
Belarus stuft acht Online-Communitys als „extremistisch“ ein
Weißrusslands Generalstaatsanwalt hat acht große Online-Gemeinschaften zu extremistischen Angeboten erklärt. Der Vorwurf: Sie hätten die LGBT-Bewegung und die „Childfree-Ideologie“ gefördert.
Taipeh: Polizei bringt 51 Gäste einer Schwulenbar auf die Wache
Bei einer Razzia in der Taipeher Bar „Commander D“ nahm die Polizei 51 Gäste zur Befragung mit und den Inhaber fest. Rund 100 Menschen protestierten dagegen. Die Behörden berufen sich auf Verstöße gegen die öffentliche Moral.