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AfD-Landesregierung kann Ehe für alle laut Bundesjustizministerin nicht abschaffen

Politik & Recht

Nach dem AfD-Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt wächst die Sorge um die Ehe für alle auf Landesebene. Justizministerin Hubig verweist auf Bundesrecht und den Bundeszwang, Ex-Verfassungsrichter Papier warnt vor Alarmismus.

AfD-Landesregierung kann Ehe für alle laut Bundesjustizministerin nicht abschaffen

Bild: KI-generiert · Illustration

Nach dem Erfolg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wächst die Sorge, ob die Ehe für alle auf Landesebene in Gefahr gerät. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) widersprach: Eine AfD-geführte Landesregierung könne die Ehe für alle nicht einfach abschaffen, da es sich um Bundesrecht handelt.

Sollte eine Landesregierung ihre Behörden anweisen, das Bundesgesetz zu ignorieren, könnte der Bund laut Hubig mit dem sogenannten Bundeszwang eingreifen: Die Bundesregierung könnte die zuständigen Landesbehörden mit Zustimmung des Bundesrats zur Anwendung der Gesetze verpflichten. Ausdrücklich betonte sie, dass dies ein hypothetisches Szenario bleibe. Der Unions-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei bezeichnete den Bundeszwang als letztes Mittel, sieht aber auch andere Instrumente, um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und verfassungsmäßige Ordnung notfalls zu schützen.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnte vor Alarmismus. Die Demokratie als solche sei nicht in Gefahr, kein Staatsstreich drohe, kein Systemkollaps. Auch eine AfD-geführte Landesregierung bleibe an Verfassung und föderale Ordnung gebunden, verwies er auf die Rolle des Verfassungsgerichts und die für Grundgesetzänderungen nötige Zweidrittelmehrheit. Bemerkenswert: Papier selbst hatte sich 2017 gegen die Einführung der Ehe für alle ausgesprochen und sie damals für verfassungswidrig gehalten.

Die Debatte zeigt, wie stark seit dem AfD-Wahlerfolg über die Reichweite von Landesbefugnissen gegenüber Bundesrecht diskutiert wird — mit der Ehe für alle als einem der prominentesten Testfälle.

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