Kurz vor dem Christopher Street Day in Sonneberg hat das Verwaltungsgericht Meiningen sechs von sieben umstrittenen Auflagen des AfD-geführten Landratsamts für unzureichend begründet erklärt.
Wenige Tage vor dem Christopher Street Day in Sonneberg hat das Verwaltungsgericht Meiningen einem Eilantrag der Veranstalter stattgegeben und sechs von sieben strittigen Auflagen des Landratsamts gekippt (Az. 2 E 1396/26 Me). Das Landratsamt wird seit 2023 von Robert Sesselmann geführt, dem ersten AfD-Landrat Deutschlands.
Die Auflagen betrafen unter anderem Vorgaben zu Ordnerinnen und Ordnern, eine Beschränkung auf zuvor angemeldete Kundgebungsmittel, presserechtliche Kennzeichnungspflichten für Flyer, detaillierte Maße für Fahnenstangen und Transparente sowie die Pflicht, den Kundgebungsort im Anschluss zu reinigen. Auch die Auflage, dass zwei Ordner die Identität von Teilnehmenden feststellen müssten, erklärte das Gericht für rechtswidrig.
In der Begründung monierten die Richter, es habe den Auflagen "zum Teil vollständig an der Begründung, zum Teil an einer überprüfbaren Gefahrenprognose" gefehlt. Das Versammlungsrecht verlange konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung, allgemeine Vermutungen reichten nicht aus. Bestehen bleibt lediglich das Verbot von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Vermummung – eine Regelung, die das Gericht als bloßen Hinweis auf ohnehin geltendes Versammlungsrecht wertete.
Landrat Sesselmann selbst zeigte sich gegenüber dem MDR wenig beeindruckt: Bis Samstag plane er keine Beschwerde, sagte aber, die Organisatoren "sollen es so machen". Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, eine Beschwerde zum Thüringer Oberverwaltungsgericht bleibt möglich.
Der CSD Sonneberg findet am Samstag um 13 Uhr auf dem Bahnhofsplatz statt, unter dem Motto "Stoppt Queerfeindlichkeit – Wir sind hier, wir sind laut". Die Kleinstadt in Südthüringen war 2023 bundesweit in die Schlagzeilen geraten, als sie den ersten AfD-Landrat Deutschlands wählte.
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