Die Justizbehörde ließ der Stadt Iga in der Präfektur Mie keine Wahl: Die Anmeldung eines gleichgeschlechtlichen Paars wurde abgelehnt. Bürgermeister Toshinao Inamori stellt sich trotzdem hinter die beiden.
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Die Stadt Iga in der japanischen Präfektur Mie hat die Ehe-Anmeldung eines gleichgeschlechtlichen Paars abgelehnt. Bürgermeister Toshinao Inamori stellt sich dennoch hinter die beiden und verlangt eine schnelle gesetzliche Öffnung der Ehe. In einer Erklärung kritisiert er die Vorgaben des Staates.
Iga hatte die Unterlagen zunächst entgegengenommen und am 19. August bei der Justizbehörde in Tsu nachgefragt. Die Antwort fiel eindeutig aus: Das geltende Eherecht sei auf Verbindungen zwischen Mann und Frau ausgerichtet. Außerdem müsse das Personenstandsrecht landesweit einheitlich angewandt werden.
Der Bürgermeister hält diese Auslegung für veraltet und möglicherweise verfassungswidrig. Nach seiner Darstellung verbieten die geltenden Gesetze gleichgeschlechtliche Ehen nicht ausdrücklich. Er betont, die Ablehnung spreche dem Paar weder seine Würde noch den Wert seiner Beziehung ab. Die Stadt könne seine Rechte unter den bestehenden Vorgaben aber nicht schützen. Bei den Betroffenen entschuldigt er sich für die Entscheidung.
Das Paar soll eine schriftliche Begründung und eine Bescheinigung über die Nichtannahme der Anmeldung erhalten. Gegen die Ablehnung kann es das Familiengericht anrufen. Inamori fordert zugleich das nationale Parlament auf, gleichgeschlechtliche Ehen gesetzlich zu ermöglichen.
In seiner Erklärung verweist er auf fünf Obergerichte, die den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare als verfassungswidrig oder als verfassungswidrigen Zustand bewertet haben. Japans Oberster Gerichtshof befasst sich ebenfalls mit der Frage der Eheöffnung.
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