Das Oberste Gericht der USA hat den Eilantrag der Regierung abgelehnt, geschlechtsangleichende Behandlungen in Bundesgefängnissen einzuschränken. Die Richter Thomas und Alito hätten ihn gewährt.
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Der US-Supreme-Court hat am Mittwoch einen Eilantrag der Trump-Regierung abgelehnt, die geschlechtsangleichende Versorgung für trans Menschen in Bundesgefängnissen einzuschränken. Damit bleibt der Zugang zur Behandlung vorerst erhalten, solange die Klage dagegen läuft. Den Beschluss in der Sache „Trump v. Kingdom“ verkündete Chief Justice John Roberts, eine Begründung enthält er nicht. Die Richter Samuel Alito und Clarence Thomas hätten dem Antrag stattgegeben.
Die geplante Regelung hätte Operationen beendet, Hormonbehandlungen schrittweise auslaufen lassen und Hilfsmittel wie Perücken und Make-up gestrichen. Psychologische Betreuung wäre weiter möglich gewesen. Aus Unterlagen der Bundesgefängnisbehörde geht hervor, dass 2025 rund 600 Inhaftierte eine Hormontherapie erhielten.
Bezirksrichter Royce Lamberth hatte angeordnet, die Behandlung fortzusetzen. Er warnte, dass unbehandelte Geschlechtsdysphorie zu Depressionen, Angstzuständen und Suizidgedanken führen könne. Die Regierung legte Berufung ein und verwies auf Sicherheitsbedenken. Mit dem Beschluss des Supreme Court bleibt Lamberths Sperre der Einschränkungen bestehen. Das Hauptverfahren ist damit nicht entschieden.
Sean Ebony Coleman, Gründer und Geschäftsführer der Organisation Destination Tomorrow, sagte: „Gender-affirming care is healthcare.“ Kelley Robinson, Präsidentin der Human Rights Campaign, reagierte vorsichtig: Trans Menschen in Bundesgefängnissen könnten die nötige Versorgung weiter erhalten. Sie nannte es diskriminierend und grausam, Inhaftierten diese Versorgung zu verweigern, und sah einen Widerspruch zum Schutz des achten Verfassungszusatzes vor grausamer Bestrafung. Der Kampf sei „bei Weitem nicht vorbei“. Ein Arzt sagte dem Magazin The Advocate, den Betroffenen die Behandlung zu entziehen, sei „gefährlich“.
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