Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration
Michigan hebt sein Verbot der sogenannten Konversionstherapie faktisch auf. Der Bundesstaat erklärte vergangene Woche, das seit 2023 geltende Verbot künftig nicht mehr durchzusetzen – als Reaktion auf ein Urteil der zuständigen Bundesrichterin Jane Beckering. Sie entschied am 30. Juli, das Gesetz verletze die im ersten Verfassungszusatz garantierte Meinungsfreiheit, und stützte sich dabei ausdrücklich auf eine Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs vom März.
Damals hatte der Supreme Court im Fall Chiles v. Salazar geurteilt, Therapeut*innen hätten ein verfassungsmäßiges Recht, Konversionstherapie an Minderjährigen anzuwenden – ohne das ähnlich gelagerte Verbot in Colorado direkt zu kippen. Die Richter verwiesen den Fall stattdessen zur erneuten Prüfung an ein unteres Gericht zurück. Beckering bezeichnete den Michigan-Fall nun als „im Wesentlichen identisch“ mit dem Colorado-Verfahren.
Ausgangspunkt war eine Klage der katholischen Wohlfahrtsorganisation Catholic Charities aus den Landkreisen Jackson, Lenawee und Hillsdale, die sich in ihrer Glaubens- und Meinungsfreiheit eingeschränkt sah. Michigan ist damit der erste Bundesstaat, dessen Konversionstherapie-Verbot nach der Chiles-Entscheidung faktisch außer Kraft gesetzt wird.
Gouverneurin Gretchen Whitmer betonte, der Staat werde keine Praxis unterstützen, die LGBTQ+-Jugendlichen schade oder sie beschäme. Generalstaatsanwältin Dana Nessel nannte Konversionstherapie eine destruktive, entwürdigende und widerlegte Praxis, die nachweislich das Suizid- und Depressionsrisiko bei Betroffenen erhöhe. Ihr Büro prüft nun, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.
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