Der Verein OII Germany sieht das seit 2021 bestehende Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern als unwirksam an und fordert Nachbesserungen.
Seit einigen Jahren ist es in Deutschland gesetzlich verboten, intergeschlechtliche Kinder aus nicht-medizinischen Gründen zu operieren. Der Verein OII Germany kritisiert das Gesetz dennoch als weitgehend wirkungslos. Sein Schutzbereich gelte nur für Kinder mit der Diagnose "Variante der Geschlechtsentwicklung", während Kinder mit anderen Diagnosen weiterhin operiert werden dürfen, so die Organisation.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den pathologisierenden Sprachgebrauch des Gesetzes: Er verleite Ärzt*innen dazu, zwischen "inter" und "nicht-inter" zu unterscheiden und auf dieser Grundlage über Eingriffe zu entscheiden. Klare Vorgaben dazu, ab welchem Alter Kinder selbst einwilligungsfähig sind, fehlten bislang völlig. Auch die vorgesehenen Kommissionen bestünden ausschließlich aus Ärzt*innen, ohne psychologische, juristische oder sonstige externe Perspektive, wodurch bestehende Normalitätsvorstellungen von Geschlecht eher reproduziert als hinterfragt würden.
Wie wirkungslos die Prüfung in der Praxis bleibt, zeigt eine Studie der Universität Flensburg, die vierzig Gerichtsentscheidungen ausgewertet hat: In sämtlichen Fällen fielen die Stellungnahmen der Kommissionen befürwortend aus. Mindestens neunzehn der betroffenen Kinder waren zum Zeitpunkt des Eingriffs jünger als drei Jahre.
OII Germany fordert deshalb weitreichende Nachbesserungen. Dazu zählen ein Aufschub nicht notwendiger Eingriffe bis zur Volljährigkeit, eine verpflichtende und kostenlose Peer-Beratung für betroffene Eltern sowie ein Entschädigungsfonds für bereits erlittene Menschenrechtsverletzungen. Zusätzlich verlangt der Verein eine unabhängige, von der Medizin losgelöste Evaluation des bestehenden Gesetzes.
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