Prides Locations Reisen Partys Filme News
Gay-Infos.de

US-Regierung bittet erneut Supreme Court um Eingriff im Streit über trans Militärangehörige

Politik & Recht

Das US-Justizministerium hat den Supreme Court gebeten, noch vor dem für Januar 2027 angesetzten Prozess in die Klage dekorierter trans Soldat*innen einzugreifen. Mehrere Gerichte hatten die Politik zuvor als von Vorurteilen getragen eingestuft.

US-Regierung bittet erneut Supreme Court um Eingriff im Streit über trans Militärangehörige

Bild: KI-generiert · Illustration

Das US-Justizministerium hat am 28. August 2026 beim Supreme Court beantragt, noch vor dem eigentlichen Prozesstermin in das Verfahren Talbott einzugreifen. Darin geht es um den Verbleib dekorierter transgeschlechtlicher Soldatinnen und Soldaten im Militärdienst. Ihr zentrales Argument: Reguliert werde nicht die transgeschlechtliche Person als solche, sondern die Behandlung von Geschlechtsdysphorie – und dafür genüge eine niedrige verfassungsrechtliche Prüfschwelle.

Der Fall reicht bis in Trumps erste Amtszeit zurück: 2017 kündigte er ein Dienstverbot für trans Personen an, 2018 setzte Verteidigungsminister Mattis eine detaillierte Umsetzung durch. 2019 erlaubte der Supreme Court per knapper 5:4-Eilentscheidung, diese Politik während laufender Berufungsverfahren anzuwenden. 2021 hob Präsident Biden das Verbot auf und stellte den offenen Dienst wieder her, bevor Verteidigungsminister Hegseth 2025 eine schärfere Regelung mit deutlich engeren Ausnahmen einführte.

Im Juni 2026 bestätigte der Court of Appeals for the D.C. Circuit eine einstweilige Verfügung, die aktuell dienende Kläger*innen vor der Entlassung schützt. Bezirksrichterin Ana Reyes hatte das Verbot zuvor deutlich charakterisiert: es sei „durchtränkt von Ablehnung und triefe vor Vorwand“. Ungeachtet dieser Einschätzungen entfernt das Pentagon weiterhin trans Militärangehörige über nicht-öffentliche Entlassungsausschüsse.

Shannon Minter, Rechtsdirektor des National Center for Lesbian Rights, wies den Antrag scharf zurück: Es gebe „keine widersprüchliche Rechtsprechung zwischen den Bezirksgerichten, keine Dringlichkeit und keine inhaltliche Grundlage – nur eine Politik, die mehrere Gerichte inzwischen als von Vorurteilen getrieben eingestuft haben“. Für den 4. Januar 2027 ist der eigentliche Prozess angesetzt, der zwei Wochen dauern soll.

Verwandte Artikel

Mehr aus Politik & Recht

Alle 249 Artikel →