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Hasskriminalität

Buchstabe H 45 Begriffe

Hasskriminalität (englisch: hate crime, auch „Hassverbrechen“) bezeichnet Straftaten, bei denen Täter ihr Opfer gezielt wegen einer tatsächlichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe auswählen. Dazu zählen queerfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder sexistisch motivierte Taten. Der Begriff stammt aus den USA und hat etwa in Großbritannien eigene strafrechtliche Bedeutung.

In der Fachdebatte ist auch von „bias crime“ (vorurteilsgeleitete Straftat) die Rede, weil das Vorurteil und nicht der Hass das eigentliche Motiv ist. Durchgesetzt hat sich in Medien und Politik trotzdem „hate crime“. Von Hasskriminalität abzugrenzen ist Hassrede, die je nach Rechtsordnung oft durch die Meinungsfreiheit geschützt ist.

Solche Taten treffen mehr als das einzelne Opfer. Sie sollen die ganze Gruppe einschüchtern, und Mitglieder der Community fühlen sich danach verletzbarer. Opfer leiden nach Darstellungen aus Fachhandbüchern oft stärker psychisch als nach vergleichbaren Taten ohne dieses Motiv. Angezeigt werden Hassverbrechen seltener, aus Angst vor Vergeltung oder weil Betroffene den Behörden nicht vertrauen.

Ob eine Tat als Hassverbrechen zählt, lässt sich im Einzelfall schwer belegen, denn das Motiv muss nachgewiesen werden.

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