HIV-Kriminalisierung bezeichnet die strafrechtliche Verfolgung von Menschen allein aufgrund ihrer HIV-Infektion – etwa wegen möglicher oder tatsächlicher Übertragung des Virus, aber auch wegen des bloßen Verschweigens des eigenen Status gegenüber Sexualpartner*innen. Weltweit stellen laut UNAIDS mehr als 130 Länder solche Handlungen unter Strafe, teils über eigene HIV-spezifische Gesetze, teils über allgemeine Straftatbestände wie Körperverletzung.
In Deutschland gibt es kein eigenes HIV-Strafgesetz. Verurteilungen erfolgen stattdessen über den allgemeinen Tatbestand der Körperverletzung – in manchen Fällen bereits dann, wenn eine Übertragung theoretisch möglich gewesen wäre, ohne dass sie tatsächlich stattgefunden hat. Die vorherrschende Rechtsprechung verlangt von HIV-positiven Menschen, Kondome zu benutzen oder ihre Partner*innen aktiv über die Infektion zu informieren.
Aidshilfe-Organisationen und Menschenrechtsgruppen kritisieren diese Praxis seit Jahren: Sie stigmatisiere Betroffene zusätzlich, halte Menschen von Tests und Behandlung ab und stehe damit dem eigentlichen Ziel – der Eindämmung der Epidemie – entgegen. Unter wirksamer Therapie ist eine Übertragung durch Sex praktisch ausgeschlossen (siehe U=U), was viele bestehende Gesetze medizinisch überholt erscheinen lässt.