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Berliner Senatorin drängt auf Grundgesetzänderung für queere Gleichstellung

Berliner Senatorin drängt auf Grundgesetzänderung für queere Gleichstellung
Berlins Antidiskriminierungssenatorin Cansel Kiziltepe fordert den Bundestag auf, die seit neun Monaten blockierte Verfassungsänderung zum Schutz queerer Menschen endlich zu behandeln.

Der Bundesrat hatte die Initiative im September 2025 auf Betreiben Berlins beschlossen, die Grünen-Fraktion brachte einen wortgleichen Entwurf am 9. Oktober in den Bundestag ein. Seitdem liegt die Vorlage im Rechtsausschuss – ohne dass sich dort etwas bewegt.

Berlins Senatorin für Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe (SPD), hat deshalb einen Brief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) geschrieben. Sie bittet darum, die Grundgesetzänderung „weiter voranzubringen und gemeinsam den Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung durch eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Gleichstellung in unserer Verfassung zu stärken“.

Konkret geht es um Artikel 3 des Grundgesetzes, der Diskriminierung wegen Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat, Glauben und politischer Anschauung verbietet. Sexuelle Identität fehlt bislang als Merkmal – ein Zustand, den queere Verbände seit Jahren kritisieren.

Kiziltepe übt in ihrem Brief auch parteiinterne Kritik: Vom Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) habe sie „die nötige Unterstützung“ in den vergangenen Monaten vermisst. Ihre Hoffnung richtet sich stattdessen auf CDU-Kandidat Stefan Evers, der sich in der Vergangenheit für queere Anliegen ausgesprochen hat.

Für eine Verfassungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat – ohne Stimmen aus der Union ist die Reform also nicht zu machen. Ob sich daran in absehbarer Zeit etwas ändert, ist offen.

Queere Verbände fordern die Ergänzung von Artikel 3 schon seit Jahrzehnten, meist mit Verweis darauf, dass der bestehende Diskriminierungsschutz im Grundgesetz bislang nur mittelbar über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hergeleitet wird und nicht ausdrücklich im Verfassungstext steht. Eine Aufnahme der sexuellen Identität würde diese Lücke schließen und Diskriminierungsverbote auf eine belastbarere rechtliche Grundlage stellen als bisherige Einzelfallentscheidungen.

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