Der Bundestag berät über schärfere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigung und Raub: Die Mindeststrafe soll von drei auf fünf Jahre steigen, nachdem der Bundesgerichtshof 2024 eine schärfere Einstufung ohne Gesetzesgrundlage abgelehnt hatte.
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Der Bundestag hat erstmals über einen Gesetzentwurf beraten, der den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei einer Vergewaltigung oder einem Raub künftig deutlich härter bestrafen soll. Die Substanzen sollen rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug behandelt werden.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2024: Die Richter hatten K.-o.-Tropfen ohne einen entsprechenden Gesetzestext ausdrücklich nicht als „gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuchs eingestuft. Genau diese Lücke will die Bundesregierung nun schließen. Die Mindeststrafe soll von derzeit drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe steigen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nannte die Reform im ARD-„Morgenmagazin" „ein starkes Signal und ein starkes Stoppschild": Wer wisse, dass eine solche Tat mindestens fünf Jahre Haft nach sich ziehe, werde eher davon abgehalten. Abschreckung allein reiche aber nicht, betonte Hubig – nötig seien zusätzlich Aufklärung und bessere Prävention. Sie forderte zudem einen gesellschaftlichen Wandel: Nicht Betroffene sollten sich schämen müssen, sondern die Täter.
Der Entwurf sieht außerdem strengere Strafen für das Erstellen und Verbreiten von Aufnahmen vor, die während einer Vergewaltigung entstehen. Parallel dazu verweist Hubig auf ein inzwischen „deutlich höheres Netz an Möglichkeiten", etwa um anonym Spuren zu sichern. Zur Debatte steht zugleich ein eigener Antrag des Bundesrats, der bereits im Sommer 2025 verabschiedet wurde und teils andere Begriffe verwendet – etwa „Gift" statt „Mittel". Betroffenenvertreterin Kira Daviter begrüßt die geplante Verschärfung, fordert aber zusätzlich bessere Beweissicherung und gezielte Schulungen für Polizei und medizinisches Personal.
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