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Hubig will Jugendschöffenamt für nichtbinäre Personen öffnen

Politik & Recht

Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums streicht die Vorgabe „ein Mann und eine Frau“ im Jugendgerichtsgesetz. Hauptziel der Reform ist aber der Schutz vor Extremisten im Ehrenamt.

Hubig will Jugendschöffenamt für nichtbinäre Personen öffnen

Bild: KI-generiert · Illustration

Das Bundesjustizministerium unter Stefanie Hubig (SPD) will das Amt der Jugendschöffin und des Jugendschöffen auch für nichtbinäre Personen öffnen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den zuerst die „Legal Tribune Online“ berichtete.

Bisher sieht das Jugendgerichtsgesetz nur Männer und Frauen vor. Paragraf 33a Absatz 1 verlangt, dass zu jeder Hauptverhandlung „ein Mann und eine Frau“ als Jugendschöffen herangezogen werden. Auch Paragraf 35 stellt auf beide Geschlechter ab. Beide Formulierungen sollen gestrichen werden. In der Begründung heißt es, die Vorgaben beruhten größtenteils auf überholten Vorstellungen über geschlechtsspezifische erzieherische Fähigkeiten. Sie könnten nichtbinäre Menschen von einer Bewerbung abhalten oder diese erschweren. Bei anderen Gerichten ist der Zugang zum Schöffenamt bereits geschlechtsneutral geregelt.

Der Kern des Entwurfs liegt allerdings woanders: Er soll verhindern, dass Rechtsextreme die Gerichte über die Schöffenwahl unterwandern. Die Pflicht zur Verfassungstreue soll für alle ehrenamtlichen Richter ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz stehen. Gewählte Schöffen sollen im Amt bleiben, bis ihre Nachfolger gewählt sind, damit extremistische Parteien die Wahl nicht blockieren können. Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, soll nicht Schöffe werden dürfen. Bisher liegt die Grenze bei mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Hubig hatte im Juni gesagt, es gebe Hinweise, dass sich zunehmend Kandidaten bewerben, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie urteilen gemeinsam mit Berufsrichtern und haben bei Schuld- und Straffrage dasselbe Stimmrecht. Sie werden alle fünf Jahre neu gewählt.

Länder und Verbände können zu dem Entwurf Stellung nehmen. Es handelt sich um einen Referentenentwurf, beschlossen ist noch nichts.

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