Der Oberste Gerichtshof von Oklahoma urteilt 6:3, dass der Staat Geschlechtseinträge in Geburtsurkunden nicht ändern darf und das nach seiner Lesart nie durfte. Betroffen sind auch Fälle von Schreibfehlern.
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Der Oberste Gerichtshof von Oklahoma hat entschieden, dass der Bundesstaat Geschlechtseinträge in Geburtsurkunden nicht ändern darf. Nach Auffassung des Gerichts war das nie erlaubt. Das Urteil in der Sache Fowler u. a. gegen Stitt fiel mit 6 zu 3 Stimmen; die Richterinnen und Richter spalteten sich entlang der Frage, ob ein republikanischer oder ein demokratischer Gouverneur sie ernannt hatte.
Drei trans Personen aus Oklahoma hatten mit Unterstützung von Lambda Legal geklagt. Auslöser war eine Anordnung von Gouverneur Kevin Stitt aus dem Jahr 2021: Das Gesundheitsamt sollte aufhören, Änderungen des Geschlechtseintrags zuzulassen, auch den Eintrag „X“ für nichtbinäre Menschen. Berichten zufolge war das seit etwa 2007 ohne Probleme üblich gewesen. 2022 beschloss die Legislative ein entsprechendes Gesetz.
Das Bundesbezirksgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen. Das Berufungsgericht des zehnten Bezirks bestätigte das für die Klage nach dem Verfahrensrecht, hob die Abweisung aber bei den Ansprüchen aus der Meinungsfreiheit auf und bat Oklahomas Obersten Gerichtshof, die Rechtslage nach Landesrecht zu klären.
Das Gericht argumentierte mit dem Auslegungsgrundsatz „expressio unius est exclusio alterius“: Eine Urkunde dürfe nur nach den im Gesetz und in den Verwaltungsvorschriften genannten Regeln geändert werden, und dort sei von Geschlecht keine Rede. Genannt seien nur Änderungen etwa bei Namen oder Vaterschaft. Damit seien andere Änderungen ausgeschlossen. Die Anordnung des Gouverneurs hielt das Gericht für unerheblich, weil sich die Entscheidung auf die bestehenden Gesetze stütze.
Die Folgen reichen über trans Menschen hinaus: Laut dem Bericht blockiert das Gesetz damit auch die Korrektur eines fälschlich eingetragenen Geschlechts bei cis Personen und bei intersexuellen Menschen, deren Intersexualität erst nach dem ersten Lebensjahr erkannt wird. Stitt erklärte, das Ergebnis hätte einstimmig ausfallen müssen.
Das Verfahren ist damit nicht beendet. Der Oberste Gerichtshof hat lediglich Rechtsfragen beantwortet. Das Berufungsgericht entscheidet nun, ob Regeln und Anordnung die Meinungsfreiheit der Klagenden verletzen.
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