Am 15. Juni 2020 entschied der Oberste Gerichtshof der USA im Fall Bostock v. Clayton County mit 6 zu 3 Stimmen, dass Title VII des Civil Rights Act von 1964 auch vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität schützt. Das Bundesgesetz verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz „aufgrund des Geschlechts“ – die Mehrheit der Richter:innen urteilte, dass sich eine Kündigung wegen Homosexualität oder Transidentität nicht von einer Kündigung wegen des Geschlechts trennen lässt.
Verfasst wurde die Mehrheitsmeinung vom konservativen Richter Neil Gorsuch, dem sich Chief Justice John Roberts sowie die vier liberalen Richter:innen anschlossen. Die Richter Alito, Thomas und Kavanaugh stimmten dagegen.
Die Entscheidung bündelte drei Klagen, darunter die von Gerald Bostock, der seine Anstellung als Sozialarbeiter im Bezirk Clayton County (Georgia) verloren hatte, nachdem er sich einer schwulen Softball-Liga angeschlossen hatte. Seit dem Urteil gilt bundesweiter Kündigungsschutz vor Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität für alle Beschäftigten bei Arbeitgebern mit mindestens 15 Mitarbeitenden – unabhängig davon, ob der jeweilige Bundesstaat eigene Antidiskriminierungsgesetze hat.